Weitere Fragen an Stephan Pilsinger
Nun zu Ihrer konkreten Frage: Gerade als praktizierender Hausarzt ist es mir ein Anliegen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen so gestrickt sind, dass sie in der Realität der Pflege auch funktionieren.
Ihre Einschätzung teile ich bzw. hätte ich geteilt, wenn das denn so hätte kommen sollen: Zuckerfreie Getränke mit einer "Zuckersteuer" zu belegen, entbehrt jeglicher, insbesondere gesundheitspolitischer Logik.
Meine fachliche Bewertung des Vorrangs zugelassener Fertigarzneimittel orientiert sich an Zulassung, Evidenz und Patientensicherheit und nicht an einem bestimmten Hersteller. Dabei konnte ich dem Ausschluss der Erstattung von Cannabisblüten vor allem mit Blick auf den von Ihnen genannten Missbrauch mit gutem Gewissen zustimmen.
In der von Ihnen angesprochenen Form bin ich gegen eine anlasslose Chatkontrolle.
