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Antwort 11.06.2026 von Stephan Pilsinger CSU

Als Gesundheitspolitiker und Arzt teile ich Ihre Einschätzung und Forderung

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Antwort 18.05.2026 von Stephan Pilsinger CSU

Ihre Frage ist systemisch gesehen folgerichtig. Wenn man die homöopathische und die anthroposophische Medizin aus dem Katalog der freiwilligen Satzungsleistungen streichen will, müsste man auch an die phytotherapeutischen Leistungen ran. Was für mich persönlich aber nicht bedeutet, dass ich die Phytotherapie für nutzlos halte, im Gegenteil. Als nebenberuflich weiterhin praktizierender Allgemeinarzt beobachte ich, dass Methoden der Phytotherapie durchaus bei Patienten anschlagen.

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