Antwort 27.08.2026 von Stephan Pilsinger CSU
Meine fachliche Bewertung des Vorrangs zugelassener Fertigarzneimittel orientiert sich an Zulassung, Evidenz und Patientensicherheit und nicht an einem bestimmten Hersteller. Dabei konnte ich dem Ausschluss der Erstattung von Cannabisblüten vor allem mit Blick auf den von Ihnen genannten Missbrauch mit gutem Gewissen zustimmen.
