Würden Sie ökologische Risiken wie Inzucht oder Populationskollaps beim Wolf für gesellschaftliche Akzeptanz in Kauf nehmen? Nach welchen Kriterien hat Artenschutz Vorrang?
Sehr geehrter Herr Protschka,
Die AfD fordert in ihren Anträgen dauerhaft wolfsfreie Zonen, die Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz sowie die Einrichtung von Akzeptanzbeständen. Fachlich ist jedoch bekannt, dass großräumige Ausschlusszonen und politisch definierte Mindestbestände langfristig zu Populationsfragmentierung, eingeschränktem genetischem Austausch oder sogar regionalem Aussterben führen können – ähnlich wie es bei Rotwild in rotwildfreien Gebieten dokumentiert wurde. Inwiefern ist die AfD bereit, ökologische Risiken wie genetische Verarmung, Verlust adaptiver Vielfalt, reduzierte Resilienz gegenüber Krankheiten oder regionalen Populationskollaps in Kauf zu nehmen, um die gesellschaftliche Akzeptanz von Wölfen zu erhöhen, und nach welchen Kriterien würde die Fraktion entscheiden, wann der Erhalt der Art Vorrang vor politisch definierten Akzeptanzzielen hat?
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für die Frage. Die von Ihnen angesprochenen ökologischen Risiken sind aus der Populationsbiologie grundsätzlich bekannt, ergeben sich jedoch nicht automatisch aus einem aktiven Bestandsmanagement oder der Ausweisung wolfsfreier Zonen. Kritisch werden solche Instrumente erst dann, wenn sie großräumig, flächendeckend und ohne Bezug zur übergeordneten Populationsdynamik eingesetzt werden. Genau das beabsichtigen wir aber nicht. Der Wolf in Deutschland ist keine isolierte Population, sondern Teil einer stabilen und wachsenden europäischen Metapopulation mit regelmäßigem genetischem Austausch über Landesgrenzen hinweg. Genetische Vielfalt und langfristige Resilienz werden daher nicht auf der Ebene einzelner Nutzräume wie Deiche oder alpine Weidegebiete entschieden, sondern auf Ebene dieses gesamten Verbundes.
Wolfsfreie Zonen sind in diesem Zusammenhang kein artenschutzfachliches Steuerungsinstrument, sondern ein konflikt- und nutzungsbezogenes Managementwerkzeug. Sie dienen dem Schutz besonders sensibler Räume, in denen eine Koexistenz faktisch nicht möglich ist. Küstenschutzdeiche sind sicherheitsrelevante Infrastrukturen, bei denen der Einsatz von Herdenschutzmaßnahmen weder praktikabel noch verantwortbar ist. Ähnliches gilt für die extensive Alm- und Alpenweidewirtschaft, die auf offenen, nicht schützbaren Weidesystemen basiert und deren Erhalt selbst ein anerkanntes öffentliches Interesse darstellt. Diese Räume sind keine genetischen Kerngebiete des Wolfs, sondern hochkonfliktträchtige Kulturlandschaften.
Der Schutz der Art bedeutet auch nicht, dass der Wolf überall präsent sein muss. Maßgeblich ist der günstige Erhaltungszustand der Gesamtpopulation, nicht die dauerhafte Präsenz in jedem Landschaftstyp. Vor diesem Hintergrund ist Regulierung kein Widerspruch zum Artenschutz, sondern ein notwendiges Instrument zur Steuerung von Konflikten. Ohne verlässliche rechtliche Möglichkeiten zur Regulierung sinkt die gesellschaftliche Akzeptanz, und damit auch die politische Tragfähigkeit des Artenschutzes insgesamt. Kontrollierte Entnahmen dienen daher nicht der Schwächung der Population, sondern ihrer langfristigen Sicherung.
Gleichzeitig ist klar, dass Artenschutz dort Vorrang haben muss, wo wissenschaftlich belastbare Hinweise auf Populationsfragmentierung, genetische Verarmung oder den Verlust der Einbindung in die europäische Metapopulation vorliegen würden. In einem solchen Fall müsste das Management angepasst werden. Derzeit gibt es dafür jedoch keine Anzeichen. Ein wissenschaftlich begleitetes, metapopulationsorientiertes Wolfsmanagement mit klaren wolfsfreien Zonen in besonders konfliktträchtigen Räumen ist daher ökologisch vertretbar, politisch notwendig und langfristig im Interesse sowohl des Naturschutzes als auch der betroffenen ländlichen Räume.
