Frage an Stephan Stracke bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Stephan Stracke
CSU
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Frage von Claudia G. •

Frage an Stephan Stracke von Claudia G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Stracke,
ich bin Inhaberin eines Einzelhandelsgeschäftes für Lederwaren in Kaufbeuren. Die aktuellen Corona Beschränkungen werfen bei mir mehrere Fragen auf. Wie kann es sein, dass wir zum zweiten Mal vom Lockdown betroffen sind. Betriebe mit mehreren 100 Beschäftigten, in Großraumbüros und in Fertigungshallen, aber nach wie vor ihrer Arbeit nachgehen können?
Des Weiteren verwundet mich die hohe Subventionierung der von der Schließungsverordnung 9 und 10 betroffenen Branchen, aber die Ausklammerung der
gleichen Unterstützungsleistung von den Betrieben, in der von der Verordnung 11 betroffenen.

Gerade jetzt im Zeitalter des Wandels, benötigen wir jegliche finanzielle Unterstützung, um den Spagat zum offline/online Handel zu vollziehen. Wir leisten seit Jahren den Erhalt der Innerstädtischen Struktur und konnten trotz Etablierung vieler Einkaufszentren unsere Attraktivität erhalten.

Im Moment bin ich am Aufbau eines Onlineshops - Gibt es Förderprogramme, die dieses unterstützen.
Gibt es Pläne, die Insidenz noch weiter zu drücken, indem der Fokus auch auf den öffentlichen Nahverkehr und die Industrie gelenkt wird?

Ich freue mich über ihre Stellungsnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Geyrhalter
Lederwaren Geyrhalter
Schmiedgasse 16
87600 Kaufbeuren

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CSU

Sehr geehrte Frau Geyrhalter,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12. Januar zu den erneuten Lockdown-Maßnahmen.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Entscheidung über die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer liegen. Es ist richtig, dass Unternehmen, die bereits im November schließen mussten, Zuschüsse im Rahmen der Novemberhilfe und durch die Fortschreibung der Schließung durch die Dezemberhilfe erhalten. Ungeachtet dessen gelten für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 die Bestimmungen der Überbrückungshilfen III. Diese wurden im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar erweitert und aufgestockt. Die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfen III soll auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht und die Antrags- und Förderberechtigung vereinfacht. Anspruch haben nun alle Unternehmen, die im Förderzeitraum z.B. einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent nachweisen können. Das Antragsverfahren ist heute gestartet.

In den vergangenen Wochen hat die Politik zudem ihre Appelle in Richtung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer verstärkt, wo möglich Homeoffice zu ermöglichen und zu nutzen. Mit der am 27. Januar in Kraft getretenen Arbeitsschutzverordnung gilt nun, dass Arbeitgeber Homeoffice anbieten müssen, wo es die betrieblichen Abläufe zulassen. Allerdings gibt es eben auch viele Bereiche, vor allem in der Produktion, die nicht von Zuhause aus erledigt werden können. Hier gilt es durch effektive Schutzkonzepte und Einhaltung der Hygienemaßnahmen das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Dazu zählt etwa auch, feste Arbeitsgruppen zu bilden, um die Kontakte auf einem Minimum zu halten.
Durch die vermehrte Inanspruchnahme von Homeoffice wird zudem eine Reduzierung des Passagieraufkommens im ÖPNV erreicht. Darüber hinaus haben viele Verkehrsbetriebe die Taktung sogar erhöht, um vor allem den Verkehr zu Stoßzeiten zu entzerren.

Hinsichtlich Ihrer Frage zu möglichen Förderprogrammen hat eine erste kurze Recherche meinerseits ergeben, dass es eine Reihe von Förderprogrammen des Bundes wie auch des Freistaats Bayern gibt, die Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützen, darunter das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" (Bafa), " Förderprogramm go-digital" (BMWi), "Digital Jetzt" (BMWi) sowie den "Digitalbonus Bayern" (Freistaat Bayern). Auch die KfW hat einen speziellen "ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit", um Unternehmen im Digitalisierungsprozess zu unterstützen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass es sich hierbei um keine rechtsverbindliche Auskunft handelt und Sie sich über die genauen Förderbedingungen bei der jeweils zuständigen Stelle informieren müssten.

Die Industrie- und Handelskammer Schwaben bietet regelmäßig Online-Sprechtage an, wo sie sich über Fördermöglichkeiten zur Digitalisierung Ihres Unternehmens informieren können. Nähere Informationen sowie konkrete Termine finden Sie auf der Internetseite der IKH Schwaben https://www.schwaben.ihk.de/system/veranstaltungssuche-channel/vstsuche/541512

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke

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