Frage an Stephan Weil bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Stephan Weil
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Frage von Andreas B. •

Frage an Stephan Weil von Andreas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Weil,

Warum wehrt sich der Landtag gegen ein Schächtungsverbot?
Vorweg: Das von der NSDAP in den 30'er Jahren ausgesprochenen Schächtungsverbot diente zweifelsfrei nicht dem Tierschutz sondern war einzig darauf ausgerichtet, den Mitbürgern jüdischen Glaubens das Leben schwer zu machen. Es hat schon einen faden Beigeschmack, wenn ausgerechnet eine Partei, die Personen wie Björn Höcke oder Alexander Gauland in ihren Reihen duldet, einen Vorstoß, nämlich die Forderung nach einem Schächtungsverbot ausspricht. Aber: In der Sache ist diese Forderung völlig richtig, denn Tierschutz kann nicht teilbar sein. Das Schächten ist nicht tierschutz-konform und auch nicht durch sachliche Gründe zu rechtfertigen. Auch vor der Schlachtung betäubte Tiere sterben am Ende durch den Blutverlußt, so dass die Begründung, dass Juden und Muslime kein Blut konsumieren dürften kein Grund ist, auf eine Betäubung zu verzichten. Auch von Religionsgemeinschaften darf man erwarten, dass sie endlich im 21. Jahrhundert ankommen. Das hat auch nichts mit Religionsfreiheit zu tun, weil diese schändliche Unsitte ethisch einfach nicht und durch Nichts zu rechtfertigen ist. Zugegeben: Das alberne "geboren von der Jungfrau Maria", das wir Christen seit 2000 Jahren dahin plappern ist auch nicht wirklich zeitgemäß, aber darunter muss auch keine Kreatur leiden (Joseph zog mit seinem "wohlvertrauten Weibe" gen Bethlehem, sagt die Bibel). Wer auf der einen Seite das betäubungslose Kastrieren wegen des Tierschutzes verbietet kann das Schächten nicht erlauben, ohne unglaubwürdig zu sein. Es geht mir nicht darum, eine Religionsgemeinschaft zu diskriminieren, aber Tierschutz muss für alle gelten: Alle Menschen sind gleich, ohne Ansehen der Person. Gleich danach steht in unserer Verfassung, dass sich "alle" Gesetzgebung daran zu orientieren hat. Erst danach kommt die Religionsfreiheit, die im

Übrigen davon nicht berührt wird.
A. B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, auf die wir gerne antworten.

Das Schächten ist laut Bundesgesetz in Deutschland ausdrücklich verboten und es bedarf einer Sondergenehmigung, um es aus religiösen Gründen trotzdem durchzuführen.

An eine Sondererlaubnis sind sehr strenge Auflagen geknüpft, an die sich der ausführende Schlachtbetrieb halten muss. Zum Beispiel ist ein Tierarzt die gesamte Zeit über anwesend, um dafür zu sorgen, dass das Tierleid bei dieser Praxis so gering wie möglich gehalten wird.

Die Anträge auf eine Sondergenehmigung zum Schächten sind in den letzten Jahren immer weiter zurückgegangen, sodass in Niedersachsen nur noch eine einzige solche Genehmigung im Jahr ausgesprochen wird. Dies ist der unermüdlichen Aufklärungsarbeit und Beratung der entsprechenden Stellen zu verdanken. Die meisten Religionsgemeinschaften akzeptieren mittlerweile das Schlachten unter Kurzzeitbetäubung und es wird weiterhin daran gearbeitet, auch die letzten Antragsteller davon zu überzeugen.

Viele Grüße,
Team Weil [red.]

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