Frage an Sven-Christian Kindler bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Sven-Christian Kindler
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Barbara U. •

Frage an Sven-Christian Kindler von Barbara U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kindler,

Sie forderten in BamS, dass das Verkehrsministerium alle rechtlichen Schritte des Luftverkehrsgesetzes anwenden möge. Welche Möglichkeiten wären das?
Von der antisemitischen Haltung Kuwaits ist nicht nur die jüdische Bevölkerung Israels betroffen, sondern alle Bürger, egal welcher Glaubensrichtung sie angehören.
Sie scheinen den Fall genauer zu kennen. Mich interessiert, auf Grund welcher Gesetze Deutschland zwei Länder zwingen kann, die keine diplomatischen Beziehungen untereinander unterhalten, zu transportieren. Wer garantiert für dessen Sicherheit?
Als man in Deutschland noch nicht seine Ursprungsnationalität behalten durfte, musste man den Nachweis für die Einbürgerung bringen, dass man aus der ausländischen Staatsangehörigkeit entlassen wurde. Wenn dieser Staat sich weigerte, wurde er trotzdem eingebürgert, weil Deutschland nicht in die Hoheitsrechte anderer Staaten eingreifen darf.
Bei manchen geschlossenen binationalen Ehen bekommt die Ehefrau die ausländische Nationalität, ob sie es will oder nicht und Deutschland hat aus gleichem Grund keine diplomatischen Möglichkeiten die Interessen dieser Frau in der Heimat des Ehepartners zu vertreten.
Können Sie mir die Gesetzesgrundlage für ein Landeverbot erklären?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag B. U.,

folgende Rechtsvorschriften gelten in diesem Fall: §23a LuftVG in Verbindung mit den §§ 20a, 21 LuftVG sowie das AGG. Darin ist beispielsweise geregelt, dass sich in Europa tätige Luftfahrtunternehmen an hier geltendes Recht halten müssen. Eine Fluggesellschaft darf also niemanden diskriminieren, weil er oder sie eine bestimmte Staatsangehörigkeit besitzt. Die Bundesregierung und hier ganz konkret der Bundesverkehrsminister hat die Möglichkeit, einer Fluggesellschaft die Start- und Landerechte zu entziehen, wenn sie sich diskriminierend verhält. Genau genommen steht die Bundesregierung sogar in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass in Deutschland geltendes Recht eingehalten wird.

Mit freundlichen Grüßen
Sven-Christian Kindler

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