Frage an Sven-Christian Kindler bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Sven-Christian Kindler
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Barbara U. •

Frage an Sven-Christian Kindler von Barbara U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kindler
Wie und durch wen konnte Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi nach Deutschland einreisen? Brauchte er kein Visum? Wenn ja, setzt sich die deutsche Botschaft in Teheran nicht mit den Behörden des jeweiligen Bundeslandes in Verbindung und holt sich das OK?
Wie kann es sein, dass Flüchtlinge nach Afghansitan ausgewiesen werden und ausländische Mörder in Deutschland gesund gepflegt werden, damit sie ihr Unwesen anschließend fortsetzen können?
Die Terroristin Khaled bekam von den Niederlanden ein Schengener Visum und konnte problemlos einreisen. Der damalige Außenminister Steinmeier wurde von mir damals befragt und meinte, dass das Treffen abgesagt wurde. Durch einen Nachtrag erfuhr er von mir, dass sich nur der Treffpunkt geändert habe.
Wer ist eigentlich verantwortlich für die Fehlinformationen des Aussenministers?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag B. U.,

zur Einreise von Ayatollah Seyyed Mahmud Haschemi Shahroudis nach Deutschland habe ich zusammen mit Kolleg*innen die Bundesregierung ausführlich befragt. Denn natürlich braucht er dafür ein Visum und das sollte immer im Sinne unserer Gesetze ausgestellt werden. Leider waren die Antworten vage und zentrale Fragen blieben unbeantwortet. Ich würde sogar so weit gehen, dass die Aufklärung behindert und unser parlamentarisches Kontrollrecht verletzt wurde. Noch schlimmer wurde das Ganze, als dann auch ein zweiter iranischer Richter nach Deutschland reiste. Dabei stellte sich heraus: Gholam-Reza Mansouri hat sogar bereits 2017 ein zweijähriges Visum für den Schengenraum erhalten. Wieder blieben berechtigte Fragen offen.
Hier ist definitiv Handlungsbedarf seitens der Regierung, gerade auch bei der professionellen, gesetzestreuen Organisation von Informationsflüssen in den Behörden! Menschenrechtsverbrecher dürfen nicht sicher vor Strafverfolgung in Deutschland sein.

Freundliche Grüße
Sven-Christian Kindler

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