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Antwort 11.04.2023 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Übernahme der Kosten von geschlechtsangleichenden oder anderen medizinischen Maßnahmen durch die Krankenkassen dient der Gesundheitsfürsorge der beantragenden Person.

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Antwort 25.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Es sind keine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes geplant. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran, das Selbstbestimmungsgesetz schnellstmöglich zu beschließen.

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Antwort 18.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Auch das sog. Transsexuellengesetz macht seit nunmehr über zehn Jahren keine Vorgaben zu medizinischen Eingriffen.

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Antwort 26.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Das Selbstbestimmungsgesetz wird dabei ausschließlich die Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrages und der Vornamen im Personenstandsregister neu regeln.

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Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird es nun ein erweitertes und bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot geben. Es soll verhindern, dass transgeschlechtliche Menschen gegen ihren Willen zwangsgeoutet werden können.

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Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grundsätzlich ist eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags möglich. In den Eckpunkten ist eine Sperrfrist von einem Jahr für eine erneute Änderung vorgesehen.