Anrechnung einer Sonderzahlung in Höhe von 200€ im Zusammenhang mit Coronapandemie auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB12

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Frage von Christian K. •

Anrechnung einer Sonderzahlung in Höhe von 200€ im Zusammenhang mit Coronapandemie auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB12

Sehr geehrte Frau Schulze,

Ich Arbeite in einer Werkstatt für Behinderte Menschen in Büdingen und wollte wissen ob es Rechtmäßig ist das unser örtlichen Sozialamt die Sonderzahlung in Höhe von 200€ für das Jahr 2022 auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anrechnen darf denn im Zeitraum von August 2022 bis November 2022 zahlte uns die Werkstatt eine Sonderzahlung in Höhe von 4 Mal 50€ zusätzlich zum Lohn aus diese wurde gesondert auf der Abrechnung ausgewiesen, diese Zahlung erfolgte im Zusammenhang mit der Coronapandemie, es ging jedoch überall in Medien und Zeitungen herum das alle Zahlungen im Zusammenhang mit Corona und Inflation nicht auf Leistungen angerechnet werden darf.
Ich habe vom Sozialamt einen Rückforderungsbescheid in Höhe von 147,75€ wegen dieser Sonderzahlung ist das rechtens denn und wurde mitgeteilt das dies anrechnungsfrei bleibt.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von Erleichterungen für die Menschen auf den Weg gebracht. Das hilft auch den Menschen, die in einer Werkstatt arbeiten.

Viele Personen in den Werkstätten für behinderte Menschen bekommen Grund-Sicherung. Die Grund-Sicherung hilft: Damit alle Menschen genug zum Leben haben.

Alle Personen mit Grund-Sicherung haben im Juli 2022 einmal 200 Euro bekommen, weil die Preise für Energie und Lebensmittel viel teurer geworden sind. Für die hohen Energiekosten gab es im September noch einmal Geld: die Energiepreis-Pauschale. Dieser Zuschuss war einmalig.

Und sie haben Recht: Im Einkommens-Steuer-Gesetz (§ 122 Satz 1 EstG) steht, dass die Energiepreis-Pauschale bei bestimmten Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist. Die Energiepreis-Pauschale soll nicht gekürzt werden.

Das hängt aber sehr von ihrer persönlichen Situation ab. Sie können sich vielleicht noch mal an Ihren Abgeordneten in Ihrer Stadt wenden. Er heißt Lennard Oehl (E-Mail: lennard.Oehl@bundestag.de). Er kann Ihnen sicher helfen, die richtige Beratung vor Ort zu bekommen.

Sie können auch das Bürgertelefon vom Arbeits-Ministerium anrufen.

Dort können auch Fragen beantwortet werden. Die Telefon-Nummer lautet: 030 221 911 001

Mit freundlichen Grüßen

Svenja Schulze

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