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Werden Sie morgen den Kürzungen der psychotherapeutischen Versorgung durch das GKV-Stabilisierungsgesetz zustimmen?

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Svenja Stadler
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Frage von Ronny E. •

Werden Sie morgen den Kürzungen der psychotherapeutischen Versorgung durch das GKV-Stabilisierungsgesetz zustimmen?

Sehr geehrte Frau Stadler,

vor allem die psychotherapeutische Versorgungslage von Kindern und Jugendlichen ist bereits jetzt mangelhaft. Wie soll Ihrer Meinung nach dem bestehenden Mangel an niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen angesichts der geplanten Abwertung der psychotherapeutischen Tätigkeiten begegnet werden? Zudem verstehe ich die Logik hinter den geplanten Kürzungen im psychotherapeutischen Bereich nicht. Psychotherapie ist kein Kostentreiber im Gesundheitswesen, ganz im Gegenteil: Der volkswirtschaftliche Schaden durch unbehandelte psychische Erkrankungen ist immens. Ambulante Therapien verhindern stationäre Krankenhausaufenthalte, bringen Menschen zurück an ihren Arbeitsplatz und schützen vor langfristigen Folgeerkrankungen, besonders bei Kindern und Jugendlichen. Wieso soll ausgerechnet in diesem Bereich gekürzt werden?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für ihre Frage und ihren damit verbundenen Einsatz für die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland.

 Wir als SPD-Bundestagsfraktion nehmen die Sorgen sehr ernst. Deshalb hat sich die Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD auch mehrmals mit in den Austausch mit den Spitzenverbänden der psychotherapeutischen Versorgung zum GKV-Stabilisierungsgesetz begeben und wird dies auch weiterhin tun.

Psychische Erkrankungen gehören zu den großen gesundheitlichen Herausforderungen unserer Zeit. Für uns ist deshalb klar, dass Menschen, die auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind, nicht die Leidtragenden notwendig gewordener Maßnahmen zur Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung sein dürfen.

Uns ist bewusst, dass insbesondere die geplante Wiedereingliederung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) bei vielen Patientinnen und Patienten sowie bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Verunsicherung ausgelöst hat. Deshalb haben wir im parlamentarischen Verfahren ausdrücklich darauf geachtet, dass die Versorgung gesichert bleibt. Wir als SPD-Bundestagsfraktion werden die Auswirkungen genau im Blick behalten und, falls notwendig, nachsteuern. Das beschlossene GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sieht vor, dass laufende Psychotherapien, die vor dem 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden sichergestellt, dass die bisher für psychotherapeutische Leistungen bereitgestellten Vergütungsmittel auch innerhalb der MGV weiterhin exklusiv der psychotherapeutischen Versorgung zur Verfügung stehen.

Ergänzend sind wir bereits mit unserem Koalitionspartner im Rahmen eines Entschließungsantrages zum Beitragsstabilisierungsgesetzes übereingekommen, ergänzende Verbesserungen für die Versorgung noch in diesem Herbst auf den Weg zu bringen. Die geplanten zusätzlichen Ausgaben für die psychotherapeutische Versorgung durch den Entschließungsantrag belaufen sich auf über 100 Millionen Euro. Dazu gehört insbesondere die Sicherstellung, dass begonnene Therapien nicht nur bis Ende 2027, sondern bis zum Abschluss der Behandlung fortgeführt werden können. Niemand soll eine notwendige Therapie aus budgetären oder formalen Gründen abbrechen müssen.

Außerdem ist uns der Schutz vulnerabler Patientengruppen außerordentlich wichtig. Deshalb setzen wir uns auch für dauerhafte Ausnahmeregelungen ein, damit Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch erkrankte Menschen auch künftig extrabudgetär und damit ohne Beschränkungen vergütet werden können. Auch für Menschen mit besonders hohem und komplexen Behandlungsbedarf soll die Versorgung ausdrücklich abgesichert werden. Darüber hinaus planen wir bis Ende des Jahres die Frage von dringlichen Behandlungen im Rahmen von psychotherapeutischen Sprechstunden von der gemeinsamen Selbstverwaltung definieren zu lassen. Dies wird sicherstellen, dass die Betroffenen schnelleren Zugang zur Versorgung erhalten.

Es wurde außerdem mit dem Gesetz die Pflicht zum Konsiliarbericht in bestimmten Fällen abgeschafft, um unnötige Hürden abzubauen.

Wir teilen die Auffassung, dass eine gute psychotherapeutische Versorgung nicht nur menschlich geboten, sondern auch gesundheitspolitisch und volkswirtschaftlich richtig ist. Eine frühzeitige und kontinuierliche Behandlung hilft, Chronifizierung zu vermeiden, Leid zu verringern und langfristig höhere Folgekosten zu verhindern.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird die Auswirkung der gesetzlichen Änderung aufmerksam begleiten und uns weiterhin dafür einsetzen, dass notwendige finanzielle Konsolidierungsmaßnahmen nicht zulasten psychisch erkrankter Menschen gehen.

 

Vielen Dank für ihre Frage, ihre Hinweise und ihr Engagement für die Belange psychisch erkrankter Menschen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Svenja Stadler 

 

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