Frage an Sylvia Gabelmann bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Sylvia Gabelmann
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Frage an Sylvia Gabelmann von Philipp P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Gabelmann, ich habe Sie gefragt warum Ihre Fraktion bei der Abstimmung zum NetzDG die Sitzung, in Ermangelung von genug Abgeordneten, nicht gem. der Geschäftsordnung aufgelöst hat.
"Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. "
http://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go06/245164

Sie haben dazu folgende Antwort geschrieben.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sylvia-gabelmann/question/2018-06-02/299043

Auf meine Frage zur Auflösung der Sitzung schreiben Sie:
"... zweitens wären im Erfolgsfall auch alle anderen Abstimmungen des Sitzungstages hinfällig gewesen - darunter auch einige durchaus wichtige - ..."

Dieses Argument ist aber nichtig da, wie Sie selber schreiben:
"Aber erstens wäre es in diesem Fall wohl kein Problem gewesen schnell wieder eine große Zahl von Abgeordneten ins Plenum zu rufen ..."
"... drittens - und das wiegt in dieser Frage wohl am meisten - wäre es der Mehrheit im Haus immer möglich, eine solche Abstimmung wiederholen zu lassen.
Aus diesem Grund finden derartige Feststellungen auch praktisch nicht statt, da sie nur Mehrarbeit für alle Beteiligten bedeuten ohne an den politischen Mehrheiten irgendetwas zu ändern. "

Es wäre also wie Sie selbst schreiben kein Problem Abstimmung nachzuholen. Es wäre aber min. ein Zeichen des Widerstandes gegen das NetzDG.

Es bleibt also die Frage:
Was werden Sie nun gegen das NetzDG unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen
P. P.

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