Ich bin seit Juni 2020 Berufsunfähig, seit 15.01.2022 Ausgesteuert. Habe nicht gekündigt, wurde nicht gekündigt und es gibt auch kein Aufhebungsvertrag. Warum bekommen ich keine Energiepauschale?

Silvia Lehmann, 2021, Copyright Karoline Wolf
Sylvia Lehmann
SPD
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Frage von Gerd D. •

Ich bin seit Juni 2020 Berufsunfähig, seit 15.01.2022 Ausgesteuert. Habe nicht gekündigt, wurde nicht gekündigt und es gibt auch kein Aufhebungsvertrag. Warum bekommen ich keine Energiepauschale?

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SPD

Lieber Herr D.,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Frage an mich wenden. Nach Angaben der Bundesregierung erhält jeder die Energiepreispauschale, der

„zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat.“

Wenn Sie möchten, können Sie die genauen Informationen auf der Website der Bundesregierung unter folgendem Link nachlesen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/energiepreispauschale-2124992.

Da Sie keine genauen Angaben zu Ihren Rentenbezügen und Wohnort gemacht haben, fällt es mir aus der Ferne schwer, Ihren Fall genau zu beurteilen. Ich empfehle Ihnen deshalb, sich an regionale Beratungsstellen zu wenden. Beratung bietet beispielsweise der Sozialverband Deutschland. Diesen können Sie telefonisch unter 030 / 72 62 22 0 und per E-Mail unter kontakt@sovd.de erreichen. Eine andere Anlaufstelle ist die Verbraucherzentrale. In meinem Wahlkreis gibt es zum Beispiel Anlaufstellen in Lübben, Lübbenau, Königs Wusterhausen, Wildau, Luckau und Luckenwalde. Falls Sie aus meinem Wahlkreis in Brandenburg kommen, erreichen Sie die Verbraucherzentrale Brandenburg unter der 0331 / 98 22 999 5 oder Sie nutzen die Online-Terminbuchung unter folgendem Link: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung

Ich hoffe, dass ich bei der Lösung Ihres Problems behilflich sein konnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Sylvia Lehmann

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