Frage an Tabea Rößner bezüglich Senioren

Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Tabea Rößner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gudula L. •

Frage an Tabea Rößner von Gudula L. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Rößner,

kennen Sie den von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) im November 2012 vorgelegten Gesetzentwurf für die Einrichtung von Suizidpräventionsberatungsstellen?
Können Sie sich vorstellen, diesen Entwurf in Ihre Überlegungen zu dem bereits an einen Ausschuss weitergeleiteten Gesetzentwurf "Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung" einzubeziehen?
Bitte sprechen Sie mit Bürgern, die die tägliche Minderung ihrer Körper- und Geisteskräfte als unerträgliche Belastung bereits erleben, d.h. mit Menschen im Alter ab 75 Jahren, die wissen, worüber im Parlament abgestimmt wird, nämlich ob sie ihrem Lebensende selbst- oder paternalistisch fremdbestimmt entgegengehen werden.

Mir freundlichen Grüßen
G. Lenssen-Schenk

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Lenssen-Schenk,

vielen Dank für Ihre Frage zu diesem sensiblen Thema. Auch durch die Erfahrungen in meinem privaten Umfeld setze ich mich mit dieser Fragestellung schon seit vielen Jahren auseinander.

Zu meinem Grundverständnis: Jedem Menschen soll es möglich sein, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dies beinhaltet für mich auch, seinem Leben selbstbestimmt ein Ende zu setzen.

Wir als grüne Bundestagsfraktion achten und respektieren eine solche Entscheidung, wenn sie frei von Einflüssen Dritter und autonom getroffen wird. Daher haben wir einen entsprechenden Antrag eingebracht, der solche Entscheidungen zwar nicht befördern, aber vor allem verhindern soll, dass Strukturen geschaffen werden, innerhalb derer Menschen in schwierigen Lebenslagen dazu angestiftet oder verleitet werden können. Die Forderung, dass weder der Suizid noch die Beihilfe hierzu unter Strafe gestellt ist, unterstütze ich.

Zum staatlichen Schutzauftrag des menschlichen Lebens gehört, die Entscheidung, seinem Leben ein Ende zu setzen, von organisierter Fremdbestimmung frei zu halten. Doch die Schutzpflicht des Staates sehe ich auch als positiven Auftrag, ein menschenwürdiges Lebensende zu ermöglichen. Dazu gehört, die Palliativmedizin und die Hospizbewegung zu stärken und deren Angebote sowie andere Angebote als Alternative zum Suizid bekannt zu machen. In diesem Zusammenhang kann ich die Grundidee von Suizidberatungsstellen unterstützen.

Herzliche Grüße

Tabea Rößner

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Tabea Rößner
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