Wie lange dauert noch die Beratung und Umsetzung des BBVAngG?
Sehr geehrte Frau Machalet,
trotz der aktuellen Rechtsprechung aus 2020 konnte sich die Bundesregierung bisher nicht auf die Anpassung und Verabschiedung des Bundesbesoldungsanpassungsgesetztes einigen.
Soldaten, Beamten und Richtern haben gemäß Art. 33 Absatz 5 des Grundgesetzes einen Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation. Dazu führt das Bundesverfassungsgericht (BVerG) in seiner aktuellen Rechtsprechung (2 BvL 4/18) vom 04. Mai 2020 wie folgt aus: „Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Richter und Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
Wann wird das BBVAngG endlich umgesetzt?
Laut Auskunft des Bundesministeriums des Innern (BMI) wird der entsprechende Gesetzesentwurf noch in diesem Jahr dem Bundestag zugeleitet.