In diesem Zusammenhang begrüße ich ausdrücklich, dass die Frauen Union der CDU unter ihrer Vorsitzenden Nina Warken die Debatte über eine Neuregelung der Eizellspende angestoßen hat.
Die Sonderabgabe von 4,2 % ist ein Kompromiss, um die Finanzierbarkeit der GKV zu sichern, die Solidargemeinschaft nicht zu überlasten und keine zusätzlichen, nichtinvestiven Schulden für den Bund zu schaffen.
Die Koalition will die Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung weiter stärken, Bürokratie abzubauen und die Versorgung stärker an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausrichten.
Eine Streichung von homöopathischen Leistungen aus der Erstattungsfähigkeit der GKV würde ab 2027 etwa 40 Mio. € pro Jahr einsparen.
Eine nachhaltige Finanzierung unseres Gesundheitssystems und eine gute psychotherapeutische Versorgung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden
Als Ausschussvorsitzende kann ich allein das BMG nicht dazu auffordern, die Entscheidung des G-BAs zur Honorarkürzung zu überprüfen. Der Ausschuss hatte aber das Ministerium um Stellungnahme gebeten. Diesem wurde nach Abschluss der Prüfung entsprechend dargelegt, warum das Ministerium keine Anhaltspunkte sieht, dass das Zustandekommen des Beschlusses im G-BA rechtlich zu beanstanden wäre.
