Was heißt das für die psychotherapeutische Versorgung, wenn das BGM daran denkt, den Ausgabenanstieg in der EGV zu begrenzen?
Frau Warken denkt nun - und zwar sehr konkret - über eine Begrenzung der Ausgaben der extrabudgetären Vergütung nach. Wie Sie wissen, wird der Großteil psychotherapeutischer Leistungen extrabudgetär vergütet - diese machen m.W. sogar den Großteil der extrabudgetär vergüteten Leistungen aus. Meine Frage: was bedeutet diese Maßnahme für die psychotherapeutische Versorgung? Heißt das, dass bei einem (zu erwartenden) steigenden Ausgaben eventuell psychotherapeutische Sitzungen nicht/nicht mehr vergütet werden? Und könnte es hier Gegenmaßnahmen der KBV (Kappung der Plausibilitätsgrenzen/dadurch: niedrigeres Angebot an Terminen und steigender Versorgungsengpass) geben, welche einen erheblichen Einfluss auf das Angebot an Therapieplätzen hätte? Was steckt hinter diesen Plänen? Bitte klären Sie uns auf und setzen sich für die psychotherapeutische Versorgung und Psychotherapiepatient*innen ein!
Sehr geehrte Frau R.,
ich kann gut nachvollziehen, dass die Diskussionen der vergangenen Monate viele Patientinnen und Patienten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verunsichert haben. Gerade angesichts der mitunter langen Wartezeiten oder regional nicht überall gleich dichten Versorgungslage ist die Sorge verständlich, dass notwendige Einsparmaßnahmen die psychotherapeutische Versorgung beeinträchtigen könnten. Diese Sorge nehmen wir als SPD-Bundestagsfraktion ernst. Deshalb haben wir uns während des gesamten parlamentarischen Verfahrens mehrfach mit den psychotherapeutischen Fachverbänden ausgetauscht und werden diesen Dialog auch fortsetzen.
Mit dem Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 10. Juli musste auf die erhebliche Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung reagiert werden. Diese weitere sich währen der Beratungen nochmals aus, was den Spielraum weiter einschränkte. Nicht alle Forderungen konnten angesichts des engen finanziellen Spielraums der GKV umgesetzt werden. Es war ein schwieriger Spagat zwischen dem gesundheitspolitisch Wünschenswerten und den kurzfristig notwendigen Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen.
Trotzdem hat sich die SPD-Bundestagsfraktion, auch ich persönlich, bis in die letzte Sitzungswoche mit großem Nachdruck dafür eingesetzt, die psychotherapeutische Versorgung bestmöglich zu schützen. Nicht alle Forderungen ließen sich in den Verhandlungen durchsetzen. Umso wichtiger war es uns, dass der Bundestag gemeinsam mit dem Gesetz einen Entschließungsantrag beschlossen hat. Darin wird ausdrücklich anerkannt, dass Einschränkungen der psychotherapeutischen Versorgung langfristig erhebliche Folgekosten verursachen können. Zugleich wird die Bundesregierung aufgefordert, bereits nach der Sommerpause gesetzliche Nachbesserungen vorzulegen – insbesondere zur Sicherung der Behandlungskontinuität sowie zu Ausnahmen für besonders schutzbedürftige Patientengruppen und dringliche Behandlungsfälle.
Damit konnten im parlamentarischen Verfahren noch wichtige Verbesserungen erreicht werden. Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, bereits nach der Sommerpause weitere gesetzliche Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Dazu gehört insbesondere, dass begonnene Therapien künftig nicht nur bis Ende 2027, sondern bis zu ihrem Abschluss fortgeführt werden können. Darüber hinaus wollen wir dauerhafte Ausnahmen für besonders vulnerable Patientengruppen schaffen, sodass Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie für schwer psychisch erkrankte Menschen auch künftig extrabudgetär vergütet werden. Außerdem soll der Erstzugang zur Psychotherapie verbessert werden, indem dringliche Behandlungsfälle im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde verbindlich definiert werden.
Außerdem bleibt das bisher für psychotherapeutische Leistungen vorgesehene Vergütungsvolumen auch nach der Wiedereingliederung in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung ausschließlich der psychotherapeutischen Versorgung vorbehalten. Es wird also nicht anderen Fachgruppen zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig haben wir den Zugang zur Psychotherapie erleichtert, indem der Konsiliarbericht in bestimmten Konstellationen künftig entfallen kann.
Über mögliche Reaktionen der gemeinsamen Selbstverwaltung – etwa im Hinblick auf Plausibilitätsregelungen oder andere Steuerungsinstrumente – liegen derzeit keine Entscheidungen vor. Solche Entwicklungen werden wir aufmerksam beobachten. Sollten sich im Vollzug der neuen Regelungen unerwünschte Auswirkungen auf die Versorgung zeigen, müssen diese korrigiert werden.
Unverändert gilt außerdem, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben: Wir wollen die psychotherapeutische Versorgung weiter stärken, unter anderem durch eine verlässliche Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung und Verbesserungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen. An diesen Zielen halten wir fest. Eine nachhaltige Finanzierung unseres Gesundheitssystems und eine gute psychotherapeutische Versorgung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dr. Tanja Machalet
