Wie kommt es zu Ihrem plötzlichen Sinneswandel in Bezug zum Thema Tempolimit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen?
Im Kandidatencheck hier auf dieser Plattform haben Sie sich zur Bundestagswahl 2025 klar für ein Tempolimit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen ausgesprochen!
Bei der Abstimmung im Bundestag am 9.07.2026, genau zu diesem Thema, haben Sie aber gegen ein Tempolimit von 130 km/h gestimmt!
Nennen Sie das noch Glaubhaftigkeit?
(vor einem Jahr waren Sie noch für ein Tempolimit und jetzt sind Sie dagegen)
Wie kam es zu Ihrer plötzlichen Meinungsänderung?
Sehr geehrter Herr C.,
ich verstehe, dass meine Abstimmung auf den ersten Blick widersprüchlich wirken kann. Es stimmt: Vor der Bundestagswahl habe ich mich persönlich für ein allgemeines Tempolimit von 130 km/h ausgesprochen. An meiner Einschätzung, dass ein Tempolimit Vorteile für Klima und Verkehrssicherheit haben kann, hat sich nichts geändert.
Im Deutschen Bundestag ging es am 9. Juli jedoch nicht um eine persönliche Meinungsumfrage, sondern um einen konkreten Gesetzentwurf der Grünen. Die SPD hat in der Debatte ausdrücklich deutlich gemacht, dass sie ein Tempolimit weiterhin für eine sinnvolle Klimaschutzmaßnahme hält. Gleichzeitig hat unsere Rednerin darauf hingewiesen, dass CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart haben, kein allgemeines Tempolimit einzuführen. Aus diesem Grund hat die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf abgelehnt.
Für mich gehört zur Glaubwürdigkeit auch, zu einer Koalitionsvereinbarung zu stehen, die nach einer Bundestagswahl demokratisch ausgehandelt wurde. In einer Koalition setzt keine Partei ihr vollständiges Programm durch. Alle Partner gehen Kompromisse ein, um eine stabile Regierung zu ermöglichen. Ich habe nicht deshalb gegen den Gesetzentwurf gestimmt, weil sich meine persönliche Auffassung geändert hätte, sondern weil ich den gemeinsam vereinbarten Koalitionsvertrag mittrage. Wer in einer Koalition regiert, muss zwischen persönlichen politischen Überzeugungen und gemeinsam getroffenen Vereinbarungen unterscheiden.
Man kann diese Abwägung kritisieren – das respektiere ich. Ich halte es aber für ehrlicher, offen zu sagen, dass hier nicht ein Sinneswandel, sondern die Verantwortung für einen gemeinsam geschlossenen Koalitionsvertrag ausschlaggebend war. Zudem möchte ich daran erinnern, dass die Grünen ein Tempolimit in der Ampelregierung nicht durchsetzen konnten, was am Widerstand der FDP lag. Daher wurde es im Koalitionsvertrag auch nicht vereinbart. Die Grünen haben sich damals ebenfalls koalitionstreu verhalten und das Thema nicht aktiv verfolgt, so wie die SPD jetzt.
Hinzu kommt, dass die SPD in der Debatte auch den konkreten Gesetzentwurf der Grünen kritisiert hat. Unsere Rednerin hat deutlich gemacht, dass ein Tempolimit kein Ersatz für eine umfassende Verkehrspolitik ist. Wir wollen den Verkehr klimafreundlicher machen – durch Investitionen in Schiene und ÖPNV, die Modernisierung der Infrastruktur, Elektromobilität und eine verlässliche Finanzierung des Verkehrssektors. Der Eindruck, mit einem einzelnen Oppositionsantrag ließen sich die verkehrs- und klimapolitischen Herausforderungen lösen, greift aus unserer Sicht zu kurz. Auch deshalb hat die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf trotz der bekannten Argumente für ein Tempolimit nicht zugestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dr. Tanja Machalet
