Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, Gruppenpsychotherapie im Rahmen der GKV Reform weiterhin extrabudgetär zu vergüten, um Anreize zu schaffen, die zeitnahe Patientenversorgung weiter zu verbessern?
GKV Reform und Gruppenpsychotherapie
Sehr geehrte Frau Machalet, Sie betonen, dass vorhandene Ressourcen so eingesetzt werden sollen, dass mehr Patientinnen und Patienten zeitnah behandelt werden können. Genau dieses Ziel kann mit der Versorgung im Rahmen einer Gruppentherapie ganz entscheidend verbessert werden. Ich habe mich mit meiner psychotherapeutischen Praxis schwerpunktmäßig auf Gruppentherapie spezialisiert und kann Patientinnen und Patienten in der Regel in diesem Rahmen aufgrund der besseren Verfügbarkeit von Kapazitäten sehr zeitnah einen Therapieplatz anbieten. Wie planen Sie die Gruppentherapie in Zukunft zu fördern, damit entsprechende Angebote erhalten bleiben bzw. ausgebaut werden? Wäre es nicht sinnvoll, die Gruppentherapie weiterhin extrabudgetär zu vergüten, um die Versorgungssituation zu verbessern und entsprechende Anreize zu setzen?
Sehr geehrte Frau W.,
Gruppenpsychotherapie kann für Patientinnen und Patienten eine geeignete und wirksame Behandlungsform sein und in bestimmten Fällen dazu beitragen, vorhandene therapeutische Kapazitäten besser zu nutzen. Gleichzeitig wissen wir, dass nicht jede Therapieform für jede Patientin und jeden Patienten gleichermaßen geeignet ist. Entscheidend bleibt daher, dass die jeweils medizinisch angezeigte Behandlung im Mittelpunkt steht.
Für die SPD-Bundestagsfraktion gilt: Menschen mit psychischen Erkrankungen dürfen nicht die Leidtragenden der notwendigen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Zugleich stehen wir vor der Herausforderung, die GKV angesichts ihrer angespannten Finanzlage nachhaltig zu stabilisieren. Das am 10. Juli vom Deutschen Bundestag beschlossene Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist deshalb ein Kompromiss zwischen dem finanziell Machbaren und dem gesundheitspolitisch Wünschenswerten. Unser Ziel war es, innerhalb eines engen finanziellen Spielraums möglichst viel für die psychotherapeutische Versorgung zu erreichen.
Im parlamentarischen Verfahren konnte die SPD-Fraktion hierzu wichtige Verbesserungen durchsetzen. So entfällt in bestimmten Fällen der Konsiliarbericht, wodurch der Zugang zur Psychotherapie erleichtert wird. Zudem haben wir sichergestellt, dass laufende Psychotherapien, die bis zum 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, unbegrenzt ohne Honorarkürzungen fortgeführt werden können. Außerdem bleibt das bisher für psychotherapeutische Leistungen vorgesehene Vergütungsvolumen auch innerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung ausschließlich der psychotherapeutischen Versorgung vorbehalten.
Darüber hinaus haben sich die Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag darauf verständigt, bereits im Herbst weitere Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Hierzu gehören insbesondere die Absicherung bereits begonnener Therapien bis zu ihrem Abschluss sowie dauerhafte Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche und für schwer psychisch erkrankte Menschen. Für diese Nachsteuerungen sind zusätzliche Mittel von über 100 Millionen Euro jährlich vorgesehen.
Vor diesem Hintergrund verstehe ich Ihren Vorschlag, Gruppenpsychotherapie weiterhin extrabudgetär zu vergüten. Angesichts der finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenversicherung müssen wir jedoch sorgfältig abwägen, für welche Bereiche Ausnahmeregelungen dauerhaft geschaffen werden können. Der Schwerpunkt der SPD-Fraktion liegt derzeit darauf, die Versorgung insgesamt abzusichern, Versorgungskontinuität zu gewährleisten und besonders schutzbedürftige Patientengruppen zu entlasten. Eine gesonderte Aussage zur zukünftigen Vergütung einzelner Behandlungsformen lässt sich deshalb derzeit nicht treffen.
Für uns bleibt entscheidend, dass Patientinnen und Patienten unabhängig von der gewählten Therapieform einen verlässlichen Zugang zu einer bedarfsgerechten psychotherapeutischen Versorgung erhalten. Deshalb werden wir die Auswirkungen der beschlossenen Regelungen aufmerksam begleiten und gemeinsam mit den Akteuren der Versorgung auswerten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dr. Tanja Machalet
