Wann ist mit einer Verordnung i.S.d. 36a NbesG zu rechnen? Das Gesetz ist bereits seit dem 01.01.2023 in Kraft. Gehen Sie sodann von einer verfassungsgemäßen Besoldung der Beamten aus?

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Frage von Heiner K. •

Wann ist mit einer Verordnung i.S.d. 36a NbesG zu rechnen? Das Gesetz ist bereits seit dem 01.01.2023 in Kraft. Gehen Sie sodann von einer verfassungsgemäßen Besoldung der Beamten aus?

Sehr geehrter Frau Meyer,
ihr Parteikollege Herr Finanzminister Heere hat den zugrunde liegenden Gesetzesentwurf (Gesetzentwurfs 18/11498) als "schwebend verfassungswidriges Gesetz" (vgl. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/gerald-heere/fragen-antworten/in-der-letzten-landtagssitzung-haben-sie-die-ablehnung-des-gesetzentwurfs-18/11498-fuer-buendnis-90/die-gruenen) bezeichnet.
Trotzdem wurde es am 23.09.2022 verabschiedet und ist am 01.01.2023 ohne wesentliche Änderungen in Kraft getreten. Wie soll nun die zeitlich längst überfällige Verodnung zu einer verfassungsgemäßen Besoldung der Beamten führen, wenn man das zugrunde liegende Gesetz bereits für verfassungswidirg hält?
Gerade vor der aktulellen Stimmung im Land plädiere ich für ehrliche und verfassungskonforme Gesetze/ Diskussionen.
Über eine Rückmeldung ihrerseits (auch gerne unter Berücksichtigung der Stellungnahmen im Anhörungsverfahren, die die Verfassungswidirgkeit offenkundig nachweisen) wäre ich dankbar.
Viele Grüße

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Sehr geehrter Herr K.

leider kann ich Ihnen nur über einen Zwischenstand berichten. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzs braucht es ja die entsprechende Verordnung zur Umsetzung. Der Verordnungsentwurf zum Familienergänzungszuschlag befindet sich derzeit aber noch im regierungsinternen Beteiligungsverfahren und geht nach der Befassung des Kabinettes, wahrscheinlich im 1. Quartal 2024, in die Verbandsbeteiligung. Danach wird die Verordnung zur Anwendung kommen.

Für detailliertere Informationen können Sie sich jederzeit auch an unsere Fachpolitiker*innen Nadja Weippert und Michael Lühmann wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Tanja Meyer

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