Frage an Thilo Kleibauer bezüglich Haushalt

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Thilo Kleibauer
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Frage von Peter S. •

Frage an Thilo Kleibauer von Peter S. bezüglich Haushalt

Sehr geehrter Herr Kleibauer,

beim geplanten Elbtower ist die vorgesehene Bruttogeschossfläche in einem Nachtrag zum Grundstückskaufvertrag mit der Signa Prime Selection aufgestockt worden, die Rede ist jetzt von zusammen über 130 000 qm - siehe das Interview mit dem Chef der HafenCity GmbH in der Immobilien-Zeitung:

https://www.immobilien-zeitung.de/1000074655/elbtower-vorstellung-investitionsruine-ist-unfug

Bei der Vertragsvergabe hatte der Senat argumentiert, das Angebot der Signa Prime Selection sei das beste gewesen, wenn man den Preis pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche betrachtet (siehe Antwort auf Frage 2):

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/63685/elbtower_v_die_menschen_sollen_sagen_das_hat_olaf_scholz_gut_gemacht_welcher_kaufpreis_wurde_verhandelt.pdf

Mit der Erhöhung der Quadratmeterzahl von ursprünglich rund 104 000 qm auf rund 130 000 qm fällt bei einem unveränderten absoluten Kaufpreis von 122 Mio. € der Preis pro qm BGF von ursprünglich 1171,51 € auf nur noch 938,46 € pro qm BGF.

Dieser Preis liegt unter dem von einem anderen Bestbieter Anfang 2018 gebotenen Preis von 1060,78 € pro qm (bei einem absoluten Kaufpreis von 131,93 Mio. €).

Kommt damit die Stadt nicht in Konflikt mit dem EU-Vergabe- bzw. Beihilferecht, denn durch den Verkauf des Grundstücks um fast 10 Millionen unter Marktwert wird der Sigma Prime Selection ein erheblicher Vorteil auf Kosten des Hamburger Steuerzahlers verschafft?

Ist der Haushaltsausschuss dieser Frage nachgegangen bzw. wird der Haushaltsausschuss dieser Frage nachgehen, bevor grünes Licht gegeben wird?

Danke im Voraus für Ihre Antwort und

mit freundlichen Grüßen

P. S.

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Antwort von
CDU

Hallo Herr Schönberger,

der Haushaltsausschuss hat die vorgelegte Drucksache über den ersten Nachtrag zum Kaufvertrag Elbtower durchaus kritisch hinterfragt. Ich finde die nachträgliche deutliche Aufstockung der Bürofläche auch sehr irritierend. Ob dies neue vergaberechtliche Fragen auslöst, kann ich nicht beurteilen. Hierbei ist aber natürlich auch zu berücksichtigen, dass in der Vertragsanpassung mehrere Sachverhalte neu geregelt werden, wie zum Beispiel auch die öffentlich zugängliche Aussichtsplattform.

Viele Grüße
Thilo Kleibauer

 

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