Ergibt sich die Antwort zu Ihrer Frage an mich, wie Mandatsträger mit potentiellen Interessenskonflikten umzugehen haben, nicht bereits konkludent aus dem Wählerauftrag?

Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Thomas Heilmann
CDU
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Frage von Benedikt S. •

Ergibt sich die Antwort zu Ihrer Frage an mich, wie Mandatsträger mit potentiellen Interessenskonflikten umzugehen haben, nicht bereits konkludent aus dem Wählerauftrag?

In Ihrer Antwort beteuern Sie, die Verwaltung eines Blind Trusts, analog zu den Regeln für US amerikanische Politiker, nachzubilden. Als eines der wichtigsten Kriterien verlangen diese jedoch die vollständige Unabhängigkeit des Treuhänders. Der Treuhänder muss völlig unabhängig sein und …. genehmigt werden. Ein unabhängiger Treuhänder darf nicht mit einer Person, die ein wirtschaftliches Interesse am Blind Trust hat, verbunden, assoziiert oder verwandt sein oder der Kontrolle oder dem Einfluss Kontrolle oder dem Einfluss einer Person unterliegen, die ein wirtschaftliches Interesse an dem Blind Trust hat. Der Treuhänder sollte kein aktueller oder ehemaliger Anlageberater, Partner, Buchhalter, Anwalt, Verwandter oder eine andere ähnlich gelagerte Person sein. All dies trifft auf Herrn Jochen Beutgen nicht zu, der nicht nur Freund, Parteikollege, sondern auch Geschäftsführer Ihrer Unternehmungen ist. Möchten Sie bitte die Frage vom 13. Januar 22 noch beantworten?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.

Ihre erneuten Nachfragen ändern nichts an der Feststellung, dass ich gerade nicht (!) selbst mein Vermögen verwalte, sondern dies verwalten lasse, damit eben keine Nebenbeschäftigung mich von der Ausübung meines Mandats abhält. 

Ihre Nachfrage nach einer Genehmigungspflicht der Tätigkeit von Herrn Beutgen und seinem Team hat zudem nichts mit meiner Mandatsausübung zu tun. Das Kreditwesengesetz (KWG), auf das Sie sich beziehen, ist ein Gesetz, dessen Zweck in der Regulierung des Kreditwesens besteht. Der Gesetzeszweck liegt in der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft und der Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten. Das KWG gilt somit für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Der Anwendungsbereich des KWG ist folglich in meinem Fall schon gar nicht eröffnet. Nebenbei: Es liegt auch keine Genehmigungspflicht vor. Dazu finden Sie ausführliche Informationen hier: 

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_140514_familyoffices.html

Wie bereits erwähnt, steht das Instrument des Blind Trust deutschen Politikern leider nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund bleibt nur die Möglichkeit, diese Konstruktion im Rahmen der geltenden Gesetze nachzubilden. Dass dies innerhalb der deutschen Rechtsordnung nicht eins zu eins gelingen kann, liegt auf der Hand. Ich wüsste beispielsweise nicht, welche Institution in meinem Fall einen Treuhänder genehmigen sollte. Ein solches Institut ist in Deutschland schlicht nicht vorgesehen. 

Schließlich: Ich teile auch Ihre Schlussfolgerung nicht, dass nur ein unabhängiger Treuhänder sicherstellt, dass ich mein Mandat nicht beeinflusst von eigenen wirtschaftlichen Interessen ausübe. Das tue ich, indem ich von meinen Beteiligungen (unabhängig davon, wer sie führt) weiß und mich an Beratung und Mitwirkung bei Gesetzen nicht beteilige, wenn eigene wirtschaftliche Interessen berührt sind.  

Bislang gab es keine Entscheidung im Bundestag, an denen ich mitgewirkt habe und die sich auf die Geschäftsaussichten eines meiner Beteiligungen in irgendeiner spezifischen Weise hätte auswirken können. (Natürlich wirkt sich z.B. die Ausrufung einer pandemischen Lage von nationaler Bedeutung auch auf meine Beteiligungen aus, aber nicht in irgendeiner spezifischen Weise). Sollte der Fall eintreten, dass ich gesondert betroffen sein sollte, würde ich mich an der Beratung und Meinungsbildung dieses Sachverhalts nicht beteiligen und den Sachverhalt offenlegen.

Ich bin weder beruflich noch finanziell abhängig von meinem Mandat und treffe Entscheidungen frei von externer oder interner Einflussnahme. 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Heilmann

 

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