Impfpflicht / Änderungen zum Lastenausgleichsgesetz 2019: Warum wurde dieses Gesetz kurz vor der Corona-Krise geändert und von wem wurde dieser Schritt initiiert?

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Thomas Hitschler
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Frage von Nandini H. •

Impfpflicht / Änderungen zum Lastenausgleichsgesetz 2019: Warum wurde dieses Gesetz kurz vor der Corona-Krise geändert und von wem wurde dieser Schritt initiiert?

Sehr geehrter Herr H.,
als Bürgerin aus der Pfalz appelliere ich an Sie als Pfälzer. Sie nehmen lt. Ihre Antworten an andere Bürger in diesem Forum an, dass die Pandemie sich ohne Impfpflicht wahrscheinlich nicht überwinden lässt. Ich möchte Sie bitten einmal nach Schweden oder UK zu schauen oder die vielen Länder, die jetzt die Zwangsmaßnahmen nach und nach beenden.
In Zusammenhang mit der Impfpflicht möchte ich einmal auf das Lastenausgleichsgesetz hinweisen. Dieses Gesetz wurde ursprünglich zu Versorgung der Kriegsversehrten eingeführt und ermöglicht dem Staat Abgaben bis hin zur Enteignung zu erheben.
Dieses Gesetz wurde im September 2019 (!) - also noch vor Corona - unbemerkt von der Öffentlichkeit geändert. Statt Kriegsgeschädigt steht dort nun Impfgeschadigte. Nachzulesen auf dejure.org oder auch auf der Seite des Bundesministeriums f. Finanzen. Voraussetzung für so eine Abgabe ist eine staatlich verordnete Impfmaßnahme. Ich bitte als Wähler um Ihre Anmerkungen hierzu.

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Sehr geehrte Frau H.

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte. Ende 2019 hat der Bundestag mit den Beratungen zum Masernschutzgesetz begonnen. Das Gesetz ist am 01. März 2020 in Kraft getreten. Unter anderem schreibt das Gesetz vor, dass nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten, wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal, einen Schutz gegen Masern aufweisen müssen.

Bestimmte Ereignisse, etwa zivile Gewalttaten (Terroranschläge), nachträgliche Kriegsauswirkungen der beiden Weltkriege, Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes sowie Impfschäden nach dem Infektionsschutzgesetz, erfüllen so genannte Entschädigungstatbestände. Der Staat ist hier in der Verantwortung, für mögliche negative Folgen dieser Ereignisse aufzukommen. Diese Ereignisse sind im SGB XIV genau definiert.

Um die entsprechenden Entschädigungsansprüche gesetzlich zu regeln, wurde parallel das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts verabschiedet. Darin wurden unter anderem im Lastenausgleichsgesetz an mehreren Stellen die Formulierung „Leistung nach den Vorschriften über die Kriegsopferfürsorge“ durch die Wörter „Leistung nach dem Elften Kapitel des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch“ ersetzt. Es handelt sich daher um eine Aktualisierung des Textes, da bestimmte Leistungen und Verfahren nicht mehr allein für Fälle der Kriegsopferfürsorge gelten.

Die Regelung, die zum 01.01.2024 in Kraft tritt, deckt damit zwar hypothetisch mögliche Schäden nach einer verpflichtenden Corona-Impfung ab, ist aber ursprünglich wegen der Masernimpfpflicht eingeführt worden. Der entsprechende Gesetzgebungsvorgang ist gewohnt transparent verlaufen, wie Sie unter anderem an der Vielzahl der zum Gesetz eingegangenen Stellungnahmen erkennen können: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-regelung-des-sozialen-entschaedigungsrechts.html;jsessionid=31D0776AA763EFBC55775822904283BE.delivery1-replication

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte und stehe gerne weiter als Ansprechpartner unter thomas.hitschler@bundestag.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Hitschler

 

 

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