Wie steht es um die Entscheidung zum Thema Öffnung des Arbeitsmarktes für pensionierte Soldaten
Sehr geehrter Herr Hitschler,ich bin Leiter einer Ausländer-und Einbürgerungsbehörde und beschäftigte bis Dez.22 4 ehem. Berufssoldaten,die durch ihre temporär erhöhte Hinzuverdienstgrenze einen max. Dienstzeitansatz von ca.32Std/W leisten und dadurch einen großen Anteil dazu beitragen konnten, in meinen Fachbereichen die Herausforderungen meisterhaft zu schultern. Leider musste ich das Arbeitsverhältnis zum Dez.22 auflösen,da ab dieser Zeit ihr schadfreier Hinzuverdienst noch 16Std/W abdecken konnte.Da für die Behörde 4 Stellen für diese geringe Arbeitszeit zu opfern nicht Zielführend war, musste ich zu meinem bedauern den Arbeitsvertrag auflösen.Leider konnte ich bis dato lediglich 1 Stelle nachbesetzen,da der Fachkräftemangel auch schon in Behörden angekommen ist.Die 4 Ehemaligen würden in meinem FB ihre Tätigkeit sofort wieder aufnehmen, würde die Hinzuverdienstgrenze nicht mehr greifen.Herr Hitschler, gibt es bereits von Seite des BmVg dahingehend eine positive Tendenz? MfG