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Warum gibt es kein Pendant zur Pendlerpauschaule für Menschen die in Großstädten (z.B. Düsseldorf) leben?

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Thomas Jarzombek
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Frage von Daniel V. •

Warum gibt es kein Pendant zur Pendlerpauschaule für Menschen die in Großstädten (z.B. Düsseldorf) leben?

Sehr geehrter Herr Jarzombek,
die Pendlerpauschale kommt primär Menschen zugute die außerhalb der Großstädte leben. Als Düsseldorfer, der sehr teuren Mieten ausgesetzt ist, empfinde ich es als unfair, dass es so etwas wie eine Pendlerpauschale nicht gibt.
Pendler aus der Umgebung zahlen deutlich weniger für Wohnraum, verstopfen dafür unsere ganze Stadt (Düsseldorf ist Stauhauptstadt), ohne selbst in dieser zu leben, und verpesten dazu noch die Luft. Als Düsseldorfer fährt man i.d.R. kein Auto innerhalb der Stadt und kommt nachhaltig via Straßenbahn/U-Bahn/Bus oder Fahrrad zur Arbeit. Als Pendler macht man das Leben der Stadtbewohner also schlechter und wird steuerlich belohnt, während man als Stadtbewohner ein teures Leben hat und keine steuerliche Kompensation bekommt.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr V.,


vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich kann Ihre Sichtweise gut nachvollziehen und wohne selbst auch in der Düsseldorfer Innenstadt. 

 

Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) dient dem Ausgleich beruflich veranlasster Kosten. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass solche Erwerbsaufwendungen vom steuerpflichtigen Einkommen abziehbar sein müssen (BVerfG, Urteil vom 9. Dezember 2008, Az: 2 BvL 1/07 Rn. 62). Maßgeblich ist dabei die Unterscheidung zwischen beruflich veranlassten Aufwendungen und Kosten der privaten Lebensführung. Wohnkosten zählen grundsätzlich zur privaten Lebensführung und sind daher steuerlich leider nicht berücksichtigungsfähig – unabhängig davon, wie nah der Arbeitsplatz liegt. 

 

In den vergangenen Jahren wurden Fernpendler ab dem 21. Kilometer stärker entlastet. Hintergrund war insbesondere die Einführung der CO₂-Bepreisung, durch welche sich die Fahrtkosten erhöht haben. Die erhöhte Pauschale sollte diese zusätzlichen Belastungen zumindest teilweise ausgleichen. 
Sie war insbesondere für Menschen gedacht, die wegen eines unzureichenden öffentlichen Verkehrsangebots – häufig in ländlichen und strukturschwächeren Regionen – auf das Auto angewiesen sind. Die befristet erhöhte Entfernungspauschale sollte diese besonderen Belastungen abfedern und die betroffenen Regionen unterstützen, bis Verbesserungen im öffentlichen Verkehrsangebot erreicht sind.

 

Diese Differenzierung nach der Wegstrecke hat die aktuelle Bundesregierung nun mit Wirkung zum 1. Januar 2026 aufgehoben: künftig wird jeder Entfernungskilometer mit 0,38 Cent abgegolten. Damit profitieren nun alle Berufstätigen im gleichen Umfang von der Pendlerpauschale – unabhängig davon, wie lang ihr Arbeitsweg ist. 

 

Damit ist diese neue Pendlerpauschale erstmals auch für Einwohner in den großen Städten nutzbar. Zudem gilt sie auch dann, wenn man mit der U-Bahn oder dem Rad zur Arbeit fährt. 

 

Nicht zuletzt haben wir als Düsseldorfer auch ein Interesse, dass nicht noch mehr Menschen aus dem Umland in unseren sehr vollen Wohnungsmarkt drängen, was zu weiteren Miet- und Preissteigerungen führen würde. Aus all diesen Gründen befürworte ich die Neuregelung sehr.

 

Mit den besten Grüßen

Ihr 

Thomas Jarzombek

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