Aktivrente für Rentner mit dem Status ...besonders längjährig Versicherte .... ist das gerecht????
Sehr geehrter Herr Frei.
Ist das wirklich gerecht, dass Menschen die über 45 Jahre im Berufsleben standen, nicht die Möglichkeit bekommen, zu ihrer Rente etwas hinzu zu verdienen? Frei entscheiden zu dürfen , ich will noch ein paar Euro zu meiner Rente hinzu verdienen so lange ich dazu fähig bin, solange es für mich machbar ist?
Kann ich das evtl mit 67 gar nicht mehr?
Die Gesetze unserer Bundesregierung sind oft nicht nachvollziehbar.
Es wäre sinnvoll und wünschenswert, dass die Politik sich auch einmal in die Lage der Rentner und Rentnerinnen versetzt.
So z.B. auch in das Thema " versteuern der privaten Altersversorgung " .
Der Bürger spart privat für seine Altersversorgung und muss auch für dieses oft mühsam Angesparte im Rentenalter Steuern und z.B. Krankenkassenbeiträge bezahlen. Ich wünsche mir dass dies auch Thema in unserer Politik wird.
Vielen Dank und beste Grüße
Sehr geehrte Frau W.,
der Status „besonders langjährig Versicherte“ berechtigt zwar zum vorzeitigen Rentenbezug, aber gerade nicht zur Regelaltersrente. Dieser Status allein ist keine Voraussetzung für die Aktivrente. Die Aktivrente zielt darauf ab, die demografische Herausforderung zu mildern und Anreize für Rentnerinnen und Rentner zu schaffen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, weiterzuarbeiten. Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, beispielsweise die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bezieht, kann die Aktivrente nicht in Anspruch nehmen, unabhängig von der Versicherungsdauer - es wäre ehrlicherweise unlogisch, jemandem steuerliche Vorzüge für das Weiterarbeiten dann zu gewährleisten, wenn diese Person vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht.
Allgemein zu Renten: Diese werden in Deutschland versteuert, weil sie als Einkommen gelten und der Staat Einkommen grundsätzlich besteuert. Seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 gilt dafür die nachgelagerte Besteuerung: Beiträge zur Rente werden während des Erwerbslebens zunehmend steuerlich entlastet, dafür wird später ein wachsender Teil der Rente besteuert.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
