Gibt es die Energiepreispauschale bei Vorruhestand?
Sehr geehrte Frau K.,
nein, Vorruheständler erhalten die Energiepreispauschale (EPP) nicht. Denn Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (siehe § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz) ist kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung. Diese ist aber Voraussetzung für die EPP.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
Weitere Fragen an Thorsten Frei
Die Reform soll gerade nicht der Finanzwirtschaft dienen, sondern vor allem den Sparerinnen und Sparern bessere Renditechancen und mehr Transparenz geben.
Tatsächlich ist es so, dass Pensionsverpflichtungen nicht fortwährend gebildet bzw. zurückgestellt werden, sondern in die Zukunft geschoben werden. Dass dafür bislang vielerorts keine ausreichenden Rückstellungen gebildet wurden, ist aus meiner Sicht ein strukturelles Versäumnis, das über Jahre entstanden ist.
Politisch ist für mich entscheidend, dass psychotherapeutische Versorgung verlässlich, bedarfsgerecht und wirtschaftlich tragfähig bleibt.
Auch deshalb haben wir sofort verstärkte Grenzkontrollen und Rückweisungen eingeführt.
