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Gilt Ihre Linie zur Leistungsfreiheit der Krankenkassen auch für die Homöopathie?

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Frage von Christian J. B. •
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Gilt Ihre Linie zur Leistungsfreiheit der Krankenkassen auch für die Homöopathie?

Sehr geehrter Herr Frei,
am 30. Dezember 2025 erklärten Sie hier auf Abgeordnetenwatch (Link https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/fragen-antworten/welche-leistungen-der-krankenkassen-wuerden-sie-den-gerne-streichen), es sei nicht Aufgabe des Staates, den gesetzlichen Krankenkassen vorzuschreiben, welche Zusatzleistungen sie anbieten. Die Kassen müssten selbst entscheiden, wofür sie Geld ausgeben, politische Vorgaben lehnten Sie ab.
Frage: Gilt diese Linie ausdrücklich auch für die Homöopathie, die bislang von einzelnen Krankenkassen als freiwillige Satzungsleistung erstattet wird?
Frage: Ist es aus Sicht der Bundesregierung politisch gewollt, dass Krankenkassen Homöopathie künftig aus Kostengründen streichen und sie damit faktisch zu einer reinen Selbstzahlerleistung wird?
Mit freundlichen Grüßen
Christian J. B.
Gesundheitsjournalist Homoeopathiewatchblog.de

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