Gilt Ihre Linie zur Leistungsfreiheit der Krankenkassen auch für die Homöopathie?
Sehr geehrter Herr Frei,
am 30. Dezember 2025 erklärten Sie hier auf Abgeordnetenwatch (Link https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thorsten-frei/fragen-antworten/welche-leistungen-der-krankenkassen-wuerden-sie-den-gerne-streichen), es sei nicht Aufgabe des Staates, den gesetzlichen Krankenkassen vorzuschreiben, welche Zusatzleistungen sie anbieten. Die Kassen müssten selbst entscheiden, wofür sie Geld ausgeben, politische Vorgaben lehnten Sie ab.
Frage: Gilt diese Linie ausdrücklich auch für die Homöopathie, die bislang von einzelnen Krankenkassen als freiwillige Satzungsleistung erstattet wird?
Frage: Ist es aus Sicht der Bundesregierung politisch gewollt, dass Krankenkassen Homöopathie künftig aus Kostengründen streichen und sie damit faktisch zu einer reinen Selbstzahlerleistung wird?
Mit freundlichen Grüßen
Christian J. B.
Gesundheitsjournalist Homoeopathiewatchblog.de
Sehr geehrter Herr B.,
der Wettbewerb im deutschen Krankenkassen-System zielt auf mehr Innovation und Service durch Konkurrenz zwischen den Kassen ab, wird aber durch die weitgehend gleichen Grundleistungen begrenzt, wodurch der Wettbewerb sich auf Zusatzleistungen (z.B. Bonusprogramme, Yoga), Zusatzbeiträge und Kundenservice konzentriert. Allgemein entscheiden die Krankenkassen eigenständig über das Ob und Wie von Satzungsleistungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Es wird politisch nicht bewertet, ob bestimmte Leistungen als Satzungsleistung von einer Krankenkasse angeboten oder auch nicht angeboten werden. Und das gilt auch für Homöopathie.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
