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Ich arbeite an einer Universität in Sachsen-Anhalt im öffentlichen Dienst und wollte gerne weiter arbeiten, Stichwort Aktivrente. Dieses wurde abgelehnt, weil es nicht üblich wäre.

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Frage von Anna W. •

Ich arbeite an einer Universität in Sachsen-Anhalt im öffentlichen Dienst und wollte gerne weiter arbeiten, Stichwort Aktivrente. Dieses wurde abgelehnt, weil es nicht üblich wäre.

Sehr geehrter Herr Frei, ich arbeite mit 20 Stunden und einer Haushaltsstelle an einer Uni in Sachsen-Anhalt. Ende des Jahres beginnt meine Regelaltersrente. Ich hatte das dann mit meinem Chef besprochen, und gesagt, dass ich gerne die Möglichkeit der Aktivrente nutzen möchte. Mein Chef war sehr froh darüber, weil wir ein gutes Team bilden und unterstützte mich dabei. Daher habe ich einen Antrag an unsere Personalabteilung gestellt. Mein Chef und der Dekan haben meinem Antrag zugestimmt. Nun habe ich eine Absage der Personalchefin erhalten, es sei nicht möglich, weil meine Arbeitszeit nach TV-L automatisch enden würde, und man keine Ausnahmen machen möchte. Es würde auch kein dienstliches Interesse bestehen, obschon der Lehrstuhlleiter und Dekan, ein dienstliches Interesse bekundet hatten. Ich dachte es sei politisch gewollt, dass man länger arbeiten kann, aber an der Umsetzung scheitert es scheinbar. Wie sehen Sie das? Was könnte ich tun, um hier weiter mich einzubringen?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau W.,

es freut mich zu hören, dass Sie sich auch über das gesetzliche Rentenalter hinaus weiter einbringen möchten und dass Ihr Vorgesetzter dies unterstützt. Grundsätzlich ist es so, dass die Aktivrente die Weiterarbeit im Rentenalter attraktiver machen soll. Wie das im konkreten Einzelfall im öffentlichen Dienst umgesetzt werden kann, hängt aber von den jeweiligen arbeits- und tarifrechtlichen Regelungen ab. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber immer auch ein Letztentscheidungsrecht. Der Wille des Arbeitnehmers ist nicht ausreichend. 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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