Ich bin berufstätig und erhalte ab 01.01.2026 die Rente für besonders langjährig Versichterte ( Teilrente 99,9%). Kann ich auch die Aktivrente nutzen?
Sehr geehrte Herr W.,
der Status „besonders langjährig Versicherte“ ermöglicht zwar den vorzeitigen, abschlagsfreien Bezug einer Rente, ist aber nicht mit der Regelaltersrente gleichzusetzen. Die Aktivrente wurde entwickelt, um der demografischen Entwicklung entgegenzuwirken und Rentnerinnen sowie Rentner, die das reguläre Rentenalter erreicht haben, zu ermutigen, weiterhin beruflich tätig zu bleiben. Wer jedoch vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, etwa durch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, ist von der Aktivrente ausgeschlossen, unabhängig von der Dauer der Versicherungszeit. Es wäre aus logischen Gründen nicht sinnvoll, einer Person, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, steuerliche Anreize für eine Weiterarbeit zu gewähren. Sie können die Vorteile der Aktivrente erst mit Überschreiten der Regelaltersgrenze nutzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Thorsten Frei
