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Ich werde zum 01.07.26 zum Ende meiner Lebensarbeitszeit (66 Jahre 4 Mon.) pensioniert. Gilt die Aktivrente auch für mich, wenn ich in einem abhängigen AV weiterarbeite (20 Std/W)?

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Frage von Peter K. •

Ich werde zum 01.07.26 zum Ende meiner Lebensarbeitszeit (66 Jahre 4 Mon.) pensioniert. Gilt die Aktivrente auch für mich, wenn ich in einem abhängigen AV weiterarbeite (20 Std/W)?

Sehr geehrter Herr Frei,
es herrscht viel Verwirrung um die Aktivrente. Insbesondere im Hinblick auf pensionierte Beamte.
Gerne würde ich nach meiner Pensionierung in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis (20 Std/Woche) weiterarbeiten. Nach meinem jetzigen Informationsstand kommt u.U. die Aktivrente auch für mich im Rahmen der o.a. Konstellation in Frage.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn sie mir meine Frage belastbar beantworten könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter K.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.,

bei Pensionären ist folgendes vorgesehen: Entscheiden sich Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung auch über das 67. Lebensjahr hinaus, weiterhin hoheitlich im Beamtenstatus weiterzuarbeiten, können sie aufgrund mangelnder Rentenversicherungspflicht die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen. Werden sie hingegen mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen daraufhin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung z.B. in der Privatwirtschaft auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente für sich in Anspruch nehmen. Allerdings können sich im Gesetzgebungsverfahren weitere Änderungen ergeben. Unabhängig davon können sich Zuverdienste versorgungsrechtlich auf die Pension mindernd auswirken. Das wäre im Einzelfall zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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