In Sachsen-Anhalt hat sich noch keine Regierung gebildet, dennoch drohten Sie bereits mit "Bundeszwang". Inwiefern halten sie dies für geeignet, die rapid sinkende Zustimmungswerte zur CDU zu bessern?
Sehr geehrter Herr M.,
der Hinweis auf Artikel 37 Grundgesetz war keine Drohung gegenüber Sachsen-Anhalt und auch kein Vorgriff auf eine noch nicht gebildete Landesregierung, sondern lediglich eine Feststellung der geltenden Rechtslage. Bundeszwang würde ausschließlich als äußerstes Mittel in Betracht kommen, wenn ein Land konkrete Pflichten aus dem Grundgesetz oder Bundesgesetzen nicht erfüllt. Es geht nicht um politische Meinungsverschiedenheiten oder um Druck auf Wählerinnen und Wähler. Der Staat muss aber klarstellen, dass Grundgesetz und geltendes Recht in jedem Bundesland uneingeschränkt gelten. Dieses verfassungsrechtliche Instrument dient gerade dem Schutz von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Bundesregierung darf die Menschen nicht belehren; sie darf aber auch nicht den Eindruck erwecken, die Durchsetzung des Rechts stehe zur Disposition.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
