Kann ich als Bezieher einer Rente für besonders langjährig Versicherte auch die Vorteile der Aktivrente nutzen?
Sehr geehrte Frau R.,
sofern Sie die für die Aktivrente vorgesehene Altersgrenze überschritten haben, sollten Sie die Möglichkeit erhalten, in den Genuss der Aktivrente zu kommen. Dies ist allerdings erst bei Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters der Fall. Schließlich soll ja gerade das längere Arbeiten begünstigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
Weitere Fragen an Thorsten Frei
Entscheiden sich Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung auch über das 67. Lebensjahr hinaus, weiterhin hoheitlich im Beamtenstatus weiterzuarbeiten, können sie aufgrund mangelnder Rentenversicherungspflicht die steuerfreie Aktivrente nicht in Anspruch nehmen. Werden sie hingegen mit Erreichen der Regelaltersgrenze pensioniert und nehmen daraufhin eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung z.B. in der Privatwirtschaft auf, können auch sie die steuerfreie Aktivrente für sich in Anspruch nehmen.
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