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Nach Ihrer Aussage haben pensionierte Beamte einen Anspruch auf die steuerfreie Aktiv-Rente. Wenn dem so ist, mit welcher Begründung?

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Frage von Werner B. •

Nach Ihrer Aussage haben pensionierte Beamte einen Anspruch auf die steuerfreie Aktiv-Rente. Wenn dem so ist, mit welcher Begründung?

Meines Wissens gilt das Angebot der Aktiv-Rente nicht, u. a. für Freiberufler, Landwirte, Arzte etc. sowie für Rentner, die das nötige Rentenalter nicht erreicht haben - Wieso auch immer?

Die Politik wehrt sich strikt gegen die Zusammenführung der Alterssicherungssysteme Rente und Pension und begründet dies mit deren fundamentalen Unterschiedlichkeiten in den Systemlogiken von Beamtenversorgung und gesetzlicher Rentenversicherung.

Deshalb - Woher leitet sich der Anspruch der pensionierten Beamten auf den Bezug der steuerfreie Aktiv-Rente ab?

I

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

Sie stimmen mir sicherlich zu, dass der deutsche Arbeitsmarkt infolge des demographischen Wandels vor strukturellen Herausforderungen steht. Die geburtenstarken Jahrgänge treten in den kommenden Jahren sukzessive in den Ruhestand ein, während weniger junge Menschen nachrücken. Dies führt in vielen Branchen zu einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Die Aktivrente könnte helfen, personelle Engpässe in vielen Bereichen zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten. Aus diesem Grund gilt wie bereits erwähnt folgendes: Entscheiden sich Beamte im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung auch über das 67. Lebensjahr hinaus im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zu weiterer Arbeit, z.B. in der Privatwirtschaft, können natürlich auch sie die steuerfreie Aktivrente für sich in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Beamten nach der Pensionierung weiter hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Damit begegnen wir den eingangs erwähnten, strukturellen Herausforderungen infolge des demographischen Wandels. 

In der Koalition haben wir vereinbart, die Aktivrente nach zwei Jahren zu evaluieren. Die begrenzte Einführung für abhängig Beschäftigte ermöglicht es, die fiskalischen, arbeitsmarktpolitischen und verteilungspolitischen Wirkungen real zu beobachten und empirisch zu erfassen. Auf dieser Grundlage kann entschieden werden, ob und in welchem Umfang mögliche Veränderungen sachgerecht und finanzierbar sind.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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