Nochmals zur EEP für Hausfrauen: Wie wird da geholfen?

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Thorsten Frei
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Frage von Klaus S. •

Nochmals zur EEP für Hausfrauen: Wie wird da geholfen?

Sehr geehrter Herr Frei,
Ihre Antwort auf die EEP reicht mir/uns nicht!
Ich bin Rentner und meine bessere Hälfte Hausfrau. Da sie über mich versichert ist, fällt sie meines Wissens nicht in irgendeine Kategorie für die EEP. So wird es vermutlich noch vielen (Haus)Frauen gehen. Wie wird da geholfen?

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Sehr geehrter Herr S.,

ich kann mich an dieser Stelle nur wiederholen.

Erstens müsste eine solche Frage durch die Bundesregierung bzw. die sie tragenden Fraktionen beantwortet werden, da diese die Hilfen, die wir als unzureichend ansehen, konzipiert und beschlossen haben.

Zweitens wäre es auch in meinen Augen wenig hilfreich, eine Entlastung für „Hausfrauen“ auf den Weg zu bringen. Die Gründe habe ich bereits in einer früheren Antwort hier auf Abgeordnetenwatch aufgeführt.

Drittens haben wir eigene Vorschläge unterbreitet, die untere Einkommensgruppen und damit auch die Hausfrauen stärker entlasten würden. Schließlich sind wir der festen Überzeugung, dass dort mehr Hilfe ankommen muss, während die oberen Einkommensgruppen weniger unterstützungsbedürftig sind. Leider folgen auch die neusten Ankündigungen wieder sehr stark dem Gießkannenprinzip, so dass Villenbesitzer am Ende sogar stärker profitieren als Hausfrauen oder Geringverdiener. Selbst die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat dieses Problem adressiert, sieht aber aufgrund der Eilbedürftigkeit und der Tatsache, dass die Bundesregierung zu viel Zeit verstreichen lassen hat, kaum eine andere Möglichkeit.

Wir haben in unserem bereits Anfang September vorgestellten Entlastungskonzept vorgesehen, für die Einkommen unterhalb von 30.000/60.000 Euro (alleinstehend/verheiratet) einen Energieentlastungsbetrag (Freibetrag) bei der Einkommensteuer in Höhe von 3.000 Euro sowie zusätzlich 1.000 Euro für jedes Kind für die Jahre 2022 und 2023 pro Haushalt zu schaffen. Für Einkommen innerhalb dieser Gruppe, die von diesem Entlastungsbetrag steuerlich nicht profitieren können, muss eine der Nettoentlastung entsprechende Direktzahlung ermöglicht werden.

Seien Sie versichert, dass wir die Notwendigkeit zielgenauerer und stärkerer Hilfen im parlamentarischen Verfahren einfordern werden, wenngleich wir als Opposition keine Mehrheit im Bundestag haben.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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