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Sehr geehrter Herr Frei , warum soll der ergänzende Familienzuschlag für Verheiratete (§ 41 BBesG) nur für aktive Besoldungsempfänger gelten und nicht auch für Ruheständler ?

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Frage von Michael L. •

Sehr geehrter Herr Frei , warum soll der ergänzende Familienzuschlag für Verheiratete (§ 41 BBesG) nur für aktive Besoldungsempfänger gelten und nicht auch für Ruheständler ?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr L.,

der ergänzende Familienzuschlag ist als laufender Besoldungsbestandteil aktiver Beamter konzipiert, um damit besondere Unterhalt- und Belastungssituationen im aktiven Dienst abzufedern. Deshalb ist diese Trennung richtig und nachvollziehbar. 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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