Sehr geehrter Herr Frei , warum soll der ergänzende Familienzuschlag für Verheiratete (§ 41 BBesG) nur für aktive Besoldungsempfänger gelten und nicht auch für Ruheständler ?
Sehr geehrter Herr L.,
der ergänzende Familienzuschlag ist als laufender Besoldungsbestandteil aktiver Beamter konzipiert, um damit besondere Unterhalt- und Belastungssituationen im aktiven Dienst abzufedern. Deshalb ist diese Trennung richtig und nachvollziehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
