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Sehr geehrter Herr Frei, was tun Sie konkret, dass das Informationsfreiheitsgesetz in der derzeitigen Form und seinem Umfang uneingeschränkt erhalten bleibt?

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Thorsten Frei
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Frage von Klaus S. •

Sehr geehrter Herr Frei, was tun Sie konkret, dass das Informationsfreiheitsgesetz in der derzeitigen Form und seinem Umfang uneingeschränkt erhalten bleibt?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

richtig ist, dass wir das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen wollen. Wir werden zudem das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen. Wir wollen u.a. auch die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei wollen wir prüfen, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken.  Von einer Abschaffung kann keine Rede sein. Es wird allerdings - richtigerweise - auch nicht bleiben wie es ist.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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