Sehr geehrter Herr Frei, weshalb ist es ihrer Meinung nach möglich Bürgergeldempfängern Offenlegung des privat Vermögens zuzumuten, jedoch bei einer Vermögenssteuer nicht?
Sehr geehrter Herr Frei,weshalb ist es ihrer Meinung nach möglich Bürgergeldempfängern Offenlegung des privat Vermögens zuzumuten, jedoch bei einer Vermögenssteuer nicht?
Sehr geehrter Herr G.,
die Vermögensteuer ist im deutschen Steuerrecht eine Substanzsteuer auf das Reinvermögen eines Steuerpflichtigen. Sie wird in Deutschland seit 1997 zurecht nicht mehr erhoben, nachdem das Bundesverfassungsgericht ein damals bestehendes Berechnungsverfahren für die Steuer als verfassungswidrig erklärte. Insofern ist auch jeder Vergleich rein hypothetischer Natur. Ich bin allerdings schon der Ansicht, dass Menschen, die ihr Leben ganz oder teilweise aus Steuermitteln finanzieren (müssen), in besonderem Maße den Steuerpflichtigen - hier also dem Staat - Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen müssen. Ansonsten wäre Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Kern des Sozialstaats ist Gerechtigkeit - für diejenigen, die Hilfe benötigen; aber eben auch für diejenigen, die unser Sozialsystem mit Ihren Steuern und Abgaben finanzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
