Sehr geehrter Herr Frei, wie ist es um die Verfassungstreue der Beamt*innen bestellt wenn in Sachsen Anhalt 30 % der Staatsdiener*innen eine gesichert rechtsextreme Partei gewählt haben?MfG Patrik B.
Grafik über Wahlverhalten nach Berufen
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/wahl-sachsen-anhalt-wahlverhalten-nach-alter-geschlecht-bildung-100.html
https://www.dw.com/de/landtagswahl-sachsen-anhalt-6-september-afd-regierung-moeglich-rechtsextrem-alternative-deutschland/a-78478790
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/afd-sachsen-anhalt-rechtsextremistisch-100.html
Wem gegenüber sind diese 30% der Staatsdiener loyal,gegenüber der Verfassung(Amtseid)oder gegenüber ihrer politischen Überzeugung?Jeder der die AfD wählt weiß um deren Gesinnung,das ist kein Versehen mehr.Gerade bei Staatsdiener*innen.
Sehr geehrter Herr B.,
das Wahlverhalten einzelner Berufsgruppen aus statistischen Methoden abzuleiten ist kein Beweis für mangelnde Verfassungstreue einzelner Beschäftigter. Eine Wahlforscherangabe erlaubt keine Aussage darüber, welche konkreten Beamtinnen und Beamten wie gewählt haben oder ob sie ihren Dienstpflichten nicht nachkommen. Bei der Landtagswahl entfielen nach der zitierten Auswertung 30 Prozent der Stimmen der befragten Beamtinnen und Beamten auf die AfD. Für alle Beamtinnen und Beamten gilt uneingeschränkt die Pflicht zur Verfassungstreue und zu einem neutralen, gesetzmäßigen Verwaltungshandeln. Wer diese Pflicht durch konkrete Handlungen oder extremistische Betätigung verletzt, muss mit einer dienst- und gegebenenfalls disziplinarrechtlichen Prüfung rechnen. Eine mögliche Wahlentscheidung allein kann jedoch nicht pauschal als Dienstpflichtverletzung behandelt werden. Unabhängig davon bleibt der Befund politisch besorgniserregend.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
