Sehr geehrter Herr Frei,wird die Bundesregierung ALLE möglichen Enteignungen in Zukunft verbieten?MfG Patrik B.
Bundeskanzler Merz forciert ein Gesetz das Enteignungen verbieten soll.Grund sind die Enteignungspläne der Linkspartei in Berlin.
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/merz-enteignungen-verbot-gesetz-100.html
Wird die Bundesregierung dieses Gesetz auf ALLE Bereiche ausdehnen oder soll es weiterhin möglich sein Privatbesitz für Infrastrukturprojekte ,z.B. Autobahnbau durch den Bund,zu enteignen?
https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/zahl_der_enteignungen_und_enteignungsverfahren_saarland_100.html
https://www.sueddeutsche.de/politik/strassenbau-enteignung-infrastruktur-1.5241133
Zitat:Das Ergebnis: In CDU-regierten Bundesländern werden seit vielen Jahren mit Abstand die meisten Menschen enteignet.
https://www.fr.de/politik/bundesstrasse-enteignung-eigentum-strasse-autobahn-infrastruktur-cdu-sachsen-anhalt-brandenburg-zr-93153898.html
Es geht mir ausdrücklich nicht um Wohnraum sondern um den Tatbestand der Enteignung, da hier offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird.
Sehr geehrter Herr B.,
die Koalition will verhindern, dass private Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze der Länder verstaatlicht werden, obwohl dadurch keine einzige neue Wohnung entsteht. Fällige Entschädigungssummen sollten dann eher direkt für den Wohnungsbau genutzt werden. Das Grundgesetz unterscheidet zwischen der Vergesellschaftung nach Artikel 15 und der Enteignung einzelner Grundstücke nach Artikel 14. Letztere bleibt etwa für den Straßenbau möglich, allerdings nur zum Wohl der Allgemeinheit, auf gesetzlicher Grundlage und gegen Entschädigung. Der Unterschied liegt somit im Zweck und in der verfassungsrechtlichen Grundlage des jeweiligen Eingriffs.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
