Sollte der Staat nicht erst einmal seine "Schulden" bei den GKVs zahlen, bevor Beitragszahler der GKV mit Leistungskürzungen und erhöhten Beiträgen belastet werden?
Sehr geehrter Herr Frei, Sie fordern den Abbau von Leistungen im Gesundheitswesen, um weiteren Kostensteigerungen entgegenzuwirken.
Was Sie dabei jedoch nicht erwähnen, ist, dass der Bund den GKVs weiterhin in erheblichem Umfang zusätzliche Fürsorgeaufgaben überträgt, ohne hierfür einen angemessenen finanziellen Ausgleich zu leisten. Die gesetzlich Versicherten, die keine Bürgergeldempfänger sind, sowie die beitragspflichtigen Betriebe tragen diese Last derzeit.
Würde der Bund für die rund 5,6 Millionen Bürgergeldbeziehenden einen kostendeckenden Beitrag entrichten, könnten die GKVs um etwa 9,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Der GKV-Spitzenverband weist seit Langem darauf hin, dass die derzeit gezahlte Pauschale hierfür deutlich zu niedrig ist.
Sollte Bund nicht zunächst seiner Finanzierungsverantwortung, auch rückwirkend für die vergangenen Jahre, in angemessenem Umfang nachkommen, bevor über Leistungskürzungen zulasten der Versicherten gesprochen wird?
Sehr geehrter Herr A.,
die Frage nach der im Grundsatz "richtigen" Finanzierung der GKV - auf die Sie sich ja auch zu beziehen scheinen - wird seit September in der "Finanzkommission Gesundheit" diskutiert, die in gut drei Monaten erste Vorschläge auf den Tisch legen soll. Ende des kommenden Jahres erwarten wir dann den Abschlussbericht der Kommission, in dem dann möglicherweise auch Ihr Vorschlag diskutiert wird. Klar ist aus heutiger Sicht sicherlich, dass bei einer notwendigen Strukturreform des Gesundheitswesens alle einen Beitrag werden leisten müssen. Grundsätzlich gebe ich Ihnen aber recht, dass die Leistungen des Staates für versicherungsfremde Leistungen möglichst auch die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen widerspiegeln sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
