Stellenkürzung im öffentlichen Dienst, ist die Aktivrente für Regelaltersrentner trotzdem möglich?
Guten Tag Herr Frei,
die Aktivrente wurde nunmehr auf den Weg gebracht, im öffentlichen Dienst sind Kürzungen im Stellenhaushalt vorgesehen, welche dazu führen, dass Regelaltersrentner keine Möglichkeit erhalten, weiter beschäftigt zu werden. Sind hier Ausnahmeregelungen zu erwarten?
Mit freundlichen Grüßen
Herbert M.
Sehr geehrter Herr M.,
unser Ziel ist es, Rentnerinnen und Rentnern mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze ab dem 1. Januar 2026 zu ermöglichen, Arbeitslohn i.H.v. bis zu 2 000 Euro im Monat steuerfrei zu vereinnahmen. Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 zugestimmt, deshalb treten die gesetzlichen Regelungen wie geplant in Kraft. Wir haben allerdings vereinbart, die Aktivrente nach zwei Jahren zu evaluieren - spätestens mit Abschluss der Evaluation werden wir wissen, ob und ggf. wo wir gesetzgeberisch nachsteuern sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
