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Wann ist mit einer fairen Unterhaltsreform zu rechnen und wie stellt sich Ihre Partei hierzu auf ?

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Thorsten Frei
CDU
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Frage von Alexander F. •

Wann ist mit einer fairen Unterhaltsreform zu rechnen und wie stellt sich Ihre Partei hierzu auf ?

Sehr geehrter Herr Frei, als geschiedener Vater von 2 Kindern mit 10 und 14 Jahren bezahle ich vollen Unterhalt. Die Betreuungszeiten liegen bei mir bei etwa 40%. Hobbies werden von mir nebenbei finanziert weil sich die Mutter weigert, schulische Unterstützung leiste ich auch in Zeiten wo die Kinder bei der Mutter sind. Unterhalt kostet mich aktuell knapp EUR 1.300.-, dazu bekommt die Mutter 2 x Kindergeld EUR 550.- ca. Somit hat Sie ein "Einkommen" von EUR 2.000.- ohne etwas dafür tun zu müssen. Ich arbeite bis zu 50 h die Woche, muss ebenfalls einen Haushalt zur Verfügung stellen, Urlaube finanzieren usw. Die Mutter arbeitet 20h, hat einen Partner der sich an Miete beteiligt und macht sich ein schönes Leben. Wann wird endlich eine neue Unterhaltsreform verabschiedet ?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr F.,

im Koalitionsvertrag haben wir an verschiedenen Stellen Vereinbarungen getroffen, die wir in dieser Legislaturperiode bis 2029 beschließen wollen. Bei diesen Reformen des Familienrechts und Familienverfahrensrechts werden wir uns vom Wohl des Kindes leiten lassen. Bei künftigen Änderungen im Unterhaltsrecht stellen wir sicher, dass diese nicht zulasten der Kinder oder hauptlasttragenden Eltern gehen und eine stärkere Verzahnung des Unterhaltsrechts mit dem Steuer- und Sozialrecht beinhalten. Um es ganz konkret zu machen: Wir werden die Auskunftspflicht für Unterhaltsschuldner im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) verschärfen, insbesondere durch die Einführung der unterjährigen Auskunftspflicht. Wir werden die Pfändungsfreigrenzen für Unterhaltsschuldner überprüfen. In einem nächsten Schritt wollen wir Alleinerziehende und deren Kinder besser unterstützen, indem wir das Kindergeld nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen. Persönlich ist mir wichtig, dass die Betreuungsbeiträge der getrennten Eltern möglichst genau berücksichtig und Lasten fair verteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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