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wann wird diese Ungleichbehandlung zwischen Politikern (verbeamteten bzw. privilegierten Amtsträgern) und normalen Bürgern endlich ausgeglichen?

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Thorsten Frei
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Frage von Michael V. •

wann wird diese Ungleichbehandlung zwischen Politikern (verbeamteten bzw. privilegierten Amtsträgern) und normalen Bürgern endlich ausgeglichen?

Sehr geehrter Herr Frei,
Schweizer Parlamentsmitglieder verdienen monatlich etwa 11.800 € und müssen in die Rentenversicherung einzahlen. Deutsche Abgeordnete hingegen erhalten rund 11.833 € monatlich, sind jedoch von der Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung befreit. Eine große Mehrheit der Deutschen befürwortet die Einführung einer Pflicht zur Einzahlung in die Rentenversicherung – sogar rund
86 % sprechen sich dafür aus.Dies halte ich für sehr ungerecht. Wenn man die Mindestlöhne in Deutschland und der Schweiz vergleicht, wird deutlich, dass in der Schweiz die Politiker stärker im Interesse der Bürger handeln, während in Deutschland eher der Eindruck entsteht, dass dies nicht der Fall ist.https://www.ch.ch/en/salary-of-the-members-of-parliament/#provided-remunerationbr
https://www.fr.de/verbraucher/zur-kasse-bitten-rente-86-prozent-der-deutschen-wollen-beamte-politiker-zr-94280528.html
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr V.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie die Unterschiede zwischen den Rentensystemen in Deutschland und der Schweiz sowie die Einzahlungspflicht für Abgeordnete ansprechen. Dazu möchte ich Ihnen zwei wesentliche Punkte erläutern:

Erstens: Die Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung wird immer wieder diskutiert, ist aber kein Allheilmittel für die strukturellen Probleme unseres Rentensystems. Selbst wenn alle Abgeordneten einzahlen würden, würde dies – gemessen an den Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung – keine nennenswerten finanziellen Spielräume für andere Versicherte schaffen. Entscheidend für die Finanzierbarkeit sind grundlegendere Reformen, da das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern seit Jahrzehnten unter Druck steht.

Zweitens: Das deutsche Abgeordnetenrecht folgt einer eigenen Logik, um die Unabhängigkeit des Mandats zu gewährleisten. Die Altersversorgung von Abgeordneten ist als Teil der Entschädigung konzipiert, die – anders als in der Schweiz – keine private oder betriebliche Vorsorge im gleichen Maße durch eine „Säulenstruktur“ ersetzt. Wir müssen bei jeder Reform auch verfassungsrechtliche Prinzipien wahren, die die Unabhängigkeit des Bundestages schützen sollen.

Den Vergleich mit der Schweiz halte ich für schwierig. Was in der Schweiz funktioniert, lässt sich nicht eins zu eins auf das deutsche Modell übertragen, ohne die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die Akzeptanz des Systems zu gefährden. Wir arbeiten stattdessen an einer grundlegenden und nachhaltigen Reform der gesetzlichen Rente, die den demografischen Herausforderungen gerecht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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