Waren Ihre Bemühungen, die Vorruhestandsgeldbezieher auch bei der Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) zu berücksichtigen, erfolgreich?

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Frage von Bert P. •

Waren Ihre Bemühungen, die Vorruhestandsgeldbezieher auch bei der Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) zu berücksichtigen, erfolgreich?

Guten Tag Herr Frei,
ursprünglich war die EPP nur für Berufstätige gedacht, denn es hieß: „Die EPP soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen üblicherweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen. Dies ist das bestimmende Kriterium bei der Definition des Kreises der Anspruchsberechtigten.“
Mit dem dritten Entlastungspaket, welches jetzt vom Bundestag, auch mit den Stimmen der CDU, verabschiedet wurde, erhalten nun auch Rentner und Empfänger von Versorgungsbezügen die EPP, obwohl sie ja keine berufsbedingten Fahrkosten haben.
Dieser Logik folgend, müssen, schon im Rahmen der verfassungsmäßigen Gleichbehandlung, auch die Vorruhestandsgeldbezieher (und weitere Personengruppen) berücksichtigt werden, denn sie haben eine durchaus vergleichbare Situation wie die Rentner!
Ich weiß aus früheren Antworten von Ihnen hier, dass Sie sich für eine Gleichbehandlung der Vorruhestandsgeldbezieher einsetzen wollten. Waren Sie damit erfolgreich?
Beste Grüße

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr P.,

der gestrige Beschluss zielt nur auf die Bezieher von gesetzlichen Renten oder von Pensionen. Eine Vorruhestandsregelung geht damit erneut leider nicht einher. Es ist in der Tat auch in meinen Augen ungerecht, dass Vorruheständler bei dieser Regelung und ebenso schon im September bei der allgemeinen Energiepreispauschale leer ausgegangen sind, obwohl sie regelmäßig ebenso über knappe finanzielle Spielräume verfügen und deshalb die Inflationsfolgen in besonderem Maße spüren. Wir haben auch diesmal kritisiert, dass wichtige Personengruppen von SPD, Grünen und FDP einfach unter den Tisch gekehrt wurden. Es tut mir im Ergebnis sehr leid und ist ungerecht, dass die Ampel-Koalition hier mit ihrer Mehrheit im Bundestag hart geblieben ist.

Ihren Bezug zwischen Fahrtaufwendungen und der EPP kann ich aber nicht nachvollziehen. Um erhöhte Aufwendungen in diesem Bereich abzumildern, wurden das 9-EUR-Ticket temporär eingeführt und die Pendlerpauschale befristet erhöht.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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