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Warum gibt es keine Mindestfrist von zwei Wochen zwischen dem endgültigen Gesetzestext und der Abstimmung? Haben Sie die rund 300 Seiten Änderungen gelesen für die Krankenkassenreform ?

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Frage von Felix B. •

Warum gibt es keine Mindestfrist von zwei Wochen zwischen dem endgültigen Gesetzestext und der Abstimmung? Haben Sie die rund 300 Seiten Änderungen gelesen für die Krankenkassenreform ?

Guten Tag, Herr Frei,

warum wurde die Abstimmung über ein Gesetz ermöglicht, dessen endgültiger Text kurz zuvor noch um rund 300 Seiten geändert wurde? In dieser kurzen Zeit konnten weder Fachpersonen noch Bürgerinnen noch die Medien den Gesetzestext umfassend prüfen und fachlich bewerten.

Warum gibt es im Bundestag keine Regelung, wonach ein endgültiger Gesetzestext mindestens zwei Wochen vor einer Abstimmung unverändert vorliegen muss, damit alle Abgeordneten und auch die Öffentlichkeit ausreichend Zeit haben, ihn zu lesen und zu bewerten? Alles ander Schadet der demorktie.

Außerdem würde mich interessieren: Wie haben Sie die rund 300 Seiten Änderungen geprüft? Wären Sie bereit, sich für mehr Transparenz einzusetzen, indem künftig dokumentiert oder per Video nachvollziehbar gemacht wird, wie Abgeordnete umfangreiche Gesetzestexte vor einer Abstimmung prüfen und bewerten?

Mit freundliche grüßen

F.B

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B., 

im parlamentarischen Verfahren sind Änderungen bis zuletzt üblich und verfahrensrechtlich vorgesehen. Und in der großen Mehrheit der Fälle haben die Abgeordneten ausreichend Zeit, um Vorlagen bewerten zu können. Auch deshalb würde ich eine starre Zwei‑Wochen‑Frist kritisch sehen, da diese notwendige Flexibilität kosten würde. Unbenommen davon, wird die Geschäftsordnung des Bundestags nach jeder Wahl erneut beschlossen. Dass die Verfahren seit langem Bestand haben, deuten auf eine breite Unterstützung und hohe Praktikabilität hin.

Mit freundlichen Grüßen 

Thorsten Frei 

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