Weitere Fragen an Thorsten Frei
Der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU gilt weiterhin. Die CDU strebt stabile politische Verhältnisse aus eigener Kraft an und wird nach den Landtagswahlen auf Grundlage des Wahlergebnisses und der dann bestehenden politischen Rahmenbedingungen über das weitere Vorgehen entscheiden.
Fakt ist, dass die Leihmutterschaft in Deutschland rechtlich verboten ist. Gleichzeitig ist der Wunsch nach einem eigenen Kind bei vielen Paaren sehr groß und führt zu schwierigen persönlichen Abwägungen.
Nach einem Entschließungsantrag des Parlaments bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des Gesundheitswesens wird sich die Bundesregierung noch diesen Sommer nochmals mit den Auswirkung und möglichen besseren Ausstattung in der psychotherapeutischen Behandlung befassen.
Fakt ist, dass die Leihmutterschaft in Deutschland wie in vielen Staaten der EU aus unterschiedlichen Gründen verboten ist. Der unerfüllte Kinderwunsch bei Paaren ist aber vielfach vorhanden und entsprechend werden Wege gesucht, um diesen Wunsch zu erfüllen. Dies kann, wie häufig bei ethischen Fragen, zu einem persönlichen Dilemma führen.
