Warum werden Beamte bei all diesen Sparmaßnahmen und wirkliche Verschlechterung der Menschen 2. Klasse verschont?
Sehr geehrte Frau S.,
Beamte unterliegen einem eigenen verfassungsrechtlich geregelten System der Besoldung und Versorgung, das sich von der gesetzlichen Sozialversicherung unterscheidet. Deshalb können Maßnahmen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nicht unmittelbar auf Beamtinnen und Beamte übertragen werden.
Grundsätzlich gilt jedoch: Angesichts der finanziellen Herausforderungen unseres Staates und der demografischen Entwicklung müssen alle Bereiche regelmäßig auf ihre Zukunftsfähigkeit überprüft werden.
Mit Blick auf die Rente bspw. sind die Mitglieder der Rentenkommission einstimmig zu dem Entschluss gekommen, dass eine Einbeziehung von Beamten in das Rentensystem kurzfristig keine Effekte bringen und mittelfristig sogar zu einer zusätzlichen Belastung führen würde. Dass dies für viele Menschen eine wichtige Frage der Gerechtigkeit ist, ist mir bewusst. Am Ende geht es aber ausschließlich um Systemstabilität. Ungeachtet dessen ist klar, dass die wesentliche Veränderungen im Bereich der gesetzlich Versicherten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch auf Beamte übertragen werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
