Welche harten Strafen für Tönnies

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Frage von Rosalia V. •

Welche harten Strafen für Tönnies

Betreff: Konsequenzen aus den Tönnies-Schlachtskandalen / Abstimmung Tierschutzgesetz

Sehr geehrte Herr Frei.

Die jüngsten Enthüllungen über die grausamen Misshandlungen von Schweinen im Tönnies-Schlauchthof Kellinghusen haben mich tief erschüttert. Die Bilder zeigen, dass die Kontrollen versagen und das aktuelle System Tierquälerei begünstigt.

Als Bürger(in) Ihres Wahlkreises fordere ich Sie dringend auf, sich bei den anstehenden Abstimmungen zum Tierschutzgesetz für eine lückenlose, gesetzlich verpflichtende Videoüberwachung in allen Schlachtbetrieben einzusetzen. Verstöße müssen konsequent als Straftat mit Gefängnisstrafen ohne Bewährung geahndet werden.

Wie werden Sie im Bundestag abstimmen, um diesen unhaltbaren Zuständen ein Ende zu setzen?

Mit freundlichen Grüßen

Rosalia Vitale

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau V.,

Etwaige Tierschutzverstöße müssen durch die zuständigen Behörden aufgeklärt und geahndet werden. 

Die Bundesregierung hat bereits im Frühjahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine verpflichtende Videoüberwachung in größeren Schlachtbetrieben vorsieht. Diesen wollen wir in der kommenden Woche im Bundestag beschließen. 

Auch in kleineren Betrieben sollen die Behörden bei konkretem Verdacht eine Videoüberwachung anordnen können. 

Damit verbessern wir die Möglichkeiten, Tierschutzverstöße aufzudecken und zu verfolgen. Bereits heute sieht das Tierschutzgesetz für Tierquälerei Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor. Über Verstöße entscheiden auch in Zukunft unabhängige Gerichte nach den Umständen des Einzelfalls.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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