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Warum soll ausgerechnet bei der Psychotherapie gespart werden

Dr. Thorsten Rudolph
Thorsten Rudolph
SPD
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Frage von Andreas W. •

Warum soll ausgerechnet bei der Psychotherapie gespart werden

Sehr geehrter Herr Rudolph, lieber Thorsten,
wie man etwa bei Abgeordnetenwatch liest, soll bei der Gesundheitsreform Geld in der Psychotherapie Geld gespart werden in der gesetzlichen KV. Das halte ich für sehr schwierig. Es gibt ohnehin zu wenige Psychotherapeutinnen und Therapeuten. Menschen, die dringend psychologische professionelle Hilfe brauchen, finden über Monate keinen Therapeuten mit freiem Termin. Das ist schon schlimm genug. Sparen wäre hier der falsche Weg, denke ich. Insgesamt denke ich, sollten bei allen notwendigen Änderungen im Gesundheitswesen, besonders dort Kürzungen vorgenommen werden, wo auch wirklich Geld ist. Ich denke da zuvorderst an die Pharmaindustrie. Ich wünsche Dir eine glückliche Hand bei all Deinen Entscheidungen. Gut ist, dass Du im Haushaltsausschuss Einfluss hast und im Sinne auch unserer guten alten Tante SPD und im Sinne der weniger vermögenden Menschen arbeitest. Viele solidarische und herzliche Grüße, Andreas W.

Dr. Thorsten Rudolph
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr W., lieber Andreas,

vielen Dank für Ihre Nachricht! In Bezug auf die aktuellen Diskussionen sind zwei Bereiche zu unterscheiden.

Was erstens die Absenkung der Honorare von Psychotherapeut:innen angeht, so entscheidet dies nicht die Politik. Über Honoraranpassungen in der Psychotherapie entscheiden die Akteure der Selbstverwaltung – konkret der GKV-Spitzenverband für die Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung für die Leistungserbringer – im Bewertungsausschuss. Können GKV-SV und KBV keine Einigung in Vergütungsfragen erzielen, wird als Schlichtungsmechanismus der Erweiterte Bewertungsausschuss einberufen. Dabei wird der Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert, die dann einen möglichst ausgleichenden und objektiven Beschluss herbeiführen sollen.

GKV-SV und KBV sind gesetzlich verpflichtet die Honorarhöhen in der psychotherapeutischen Versorgung jährlich und damit regelhaft zu überprüfen und ggf. auf Grundlage aktueller Daten anzupassen. Nachdem sich die Selbstverwaltungspartner im vorliegenden Fall über die Höhe der zukünftigen Psychotherapeutenhonorare nicht einigen konnten, kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nunmehr eine Absenkung der Honorare vorsieht. Beiden Parteien steht nun auch eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung offen. Die KBV hat diesen Weg bereits angekündigt. Die Politik, hier konkret das Bundesgesundheitsministerium, nimmt dabei nur die Rechtsaufsicht wahr, also eine Kontrolle der Anwendung des geltenden Rechts. Das BMG ist  nicht befugt, die inhaltliche Zweckmäßigkeit von Beschlüssen zu prüfen oder zu bewerten.

Im Ergebnis halte ich es ausdrücklich für richtig, dass die Honoraranpassungen im Rahmen der Selbstverwaltung entschieden werden. Dieses System würde ad absurdum geführt, wenn die Politik hier im Interesse der einen oder anderen Seite korrigierend eingreifen würde. 

Was zweitens die Gesundheitsreform, also das sogenannte GKV-Stabilisierungsgesetz, angeht, ist neben der Abschaffung bestimmter Zuschläge, etwa für Kurzzeittherapien, auch im Hinblick auf die psychotherapeutische Versorgung die Rückkehr zur Budgetierung vorgesehen, indem psychotherapeutische Leistungen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt werden sollen. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass die hohe Ausgabendynamik im gesamten vertragsärztlichen Bereich in den letzten Jahren maßgeblich durch eine starke Mengenausweitung extrabudgetär vergüteter Leistungen entstanden ist. Der Anteil dieser Leistungen an der Gesamtvergütung ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, ohne dass zugleich geprüft wurde, ob sie durch Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung gerechtfertigt sind.

Für die SPD-Fraktion ist insgesamt eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzierung bei gleichzeitig gesicherter Versorgung das übergeordnete Ziel. An dieser Stabilisierung müssen sich alle Stakeholder im Gesundheitssystem (insbesondere auch Krankenhäuser, Ärzte, Krankenkassen, Pharmaindustrie) beteiligen. Zugleich nimmt die SPD-Fraktion die möglichen Auswirkungen der Reform sehr ernst und wird sie im parlamentarischen Verfahren noch einmal sehr genau überprüfen. Dabei ist klar, dass notwendige Reformen nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen dürfen. Das gilt vor allem auch für die psychische Gesundheitsversorgung.

Herzliche Grüße

Thorsten

 

 

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