Antwort 14.09.2021 von Thorsten Rudolph SPD
Die Gewährleistung der Schwimmbadsicherheit ist eine wichtige Aufgabe. Nach meinem Verständnis hat der Bund hier allerdings keine Gesetzgebungszuständigkeit.
Die Gewährleistung der Schwimmbadsicherheit ist eine wichtige Aufgabe. Nach meinem Verständnis hat der Bund hier allerdings keine Gesetzgebungszuständigkeit.
Nein, ich halte die aktuellen Regelungen, die eine Entscheidung zwischen Religions- und Ethikunterricht ermöglichen, grundsätzlich für gut und angemessen.
Ja, wir wollen diese Staatsleistungen ablösen und als dauerhafte Leistungen beenden. Dies muss im Einvernehmen mit den Kirchen und den Ländern geschehen.
Nach dem Urteil des BVerfG geht es nun darum, Rechtssicherheit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass es sich um eine selbstbestimmte Entscheidung handelt.